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KREMS. Am Kremser Landesgericht ging in der Nacht zum Mittwoch der aufsehenerregende Prozess gegen einen mutmaßlichen Gotteskrieger zu Ende. Nach umfangreicher Beweisaufnahme verhängte der Schöffensenat eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass 30-jährige Tschetschene, der zuletzt in der Waldviertel-Gemeinde Heidenreichstein (Bezirk Gmünd) gelebt hat, eine Terrororganisation in Syrien unterstützt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte wurde an allen drei Prozesstagen schwer bewacht. Foto: Brandt
Der Angeklagte wurde an allen drei Prozesstagen schwer bewacht. Foto: Brandt

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen und hohem Medieninteresse wurde am Dienstag in Krems der Prozess gegen einen mutmaßlichen Dschihadisten fortgesetzt. Seit Jänner musste sich der 30-jährige Asylwerber vor dem Landesgericht verantworten, zwei Mal wurde der Prozess bereits vertagt, um noch weitere Zeugen vernehmen zu können. Nach rund 15-stündiger Verhandlung fand der Prozess schließlich Mittwochnacht ein Ende.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der gebürtige Tschetschene von Ende Juli bis Anfang Dezember terroristische Aktivitäten in Syrien unterstützt hat. Von Österreich aus soll er später die syrischen Kämpfer mit einer  Zahlung von 800 Dollar unterstützt haben.

Bis zuletzt beteuerte der 30-Jährige, der seit September 2014 in Untersuchungshaft saß, seine Unschuld. „Dass ich in Syrien war bedeutet nicht, dass ich ein Terrorist bin“, erklärte er am Dienstag dem Gericht. Er habe lediglich notleidenden Flüchtlingen mit Essen geholfen. Mit seinem aus dem Internet heruntergeladenen Kalifatenpass und Fotos in Kampfmontur habe sein schwer sehbehinderter Mandant schlicht Frauen in sozialen Netzwerken imponieren wollen, argumentiert Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Zu der Zeit, als sich sein Mandant in Syrien aufhielt, habe es dort noch gar keinen Islamischen Staat gegeben.

Die Anklage stützte sich auf unzählige Nachrichten, Fotos und Videos, die Ermittler im Handy des Angeklagten sichergestellt hatten und ihn als IS-Sympathisanten erscheinen lassen. Laut einer Ermittlerin des Landeskriminalamts hatte sich der Angeklagte im Internet außerdem über Ortungs- und Abhörsysteme sowie über Handyfernzünder für Bombenexplosionen informiert. Entsprechende Geräte oder Werkzeuge habe man jedoch nicht sichergestellt.

Nach umfangreichen Zeugenvernehmungen per Videokonferenz verhängte der Schöffensenat Mittwochnacht schließlich eine fünfjährige Haftstrafte. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwältin Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde anmelden.


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