BEZIRK KREMS. Herbstzeit ist Erntezeit. Das bedeutet viel und harte Arbeit auf den heimischen Feldern. Einige Betriebe holen sich Unterstützung durch Erntehelfer. Die NÖ Gebietskrankenkasse informiert, was beim Einsatz von Erntehelfern beachtet werden muss.
„Wer Erntehelfer aus Drittstaaten beschäftigen will, muss eine Bewilligung beim AMS beantragen“, erklärt der Kremser NÖGKK-Service-Center-Leiter Manfred Kolar. Aus Sicht der Sozialversicherung gelten derartige Erntehelfer als Dienstnehmer – sie sind kranken-, unfall- und arbeitslosenversichert, jedoch von der Pensionsversicherung ausgenommen.
„Durch die Öffnung des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren gilt für Arbeitnehmer aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit“, erklärt Kolar. Folglich ist für diese Personen keine Erntehelferbewilligung mehr notwendig, sie müssen, wie österreichische Erntehelfer vollversichert werden. „Als pensionsversicherungsfreie Erntehelfer können lediglich Personen aus Kroatien und Staatsangehörige von Drittstaaten angemeldet werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden“, so Kolar weiter. Neben einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS ist das Beschäftigungsausmaß entscheidend – dieses muss mindestens durchgehend 20 Wochenstunden betragen. Eine geringfügige Beschäftigung ist nicht möglich.
Information
NÖ Gebietskrankenkasse
Dienstgeberhotline: 050899-7100
www.noedis.at
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