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Zweite Verhandlungsrunde im Missbrauchsfall des Stiftes Kremsmünster

Leserartikel Carina Kerbl, BSc MSSc, 28.06.2018 19:48

KREMSMÜNSTER. Die Gerichtsverhandlung auf Schadensersatz und Gehaltsentgang im Missbrauchsfall eines ehemaligen Schülers des Stiftes Kremsmünster ging in die nächste Verhandlungsrunde.

Der ehemaliger Lehrer wurde bereits 2013 rechtskräftig verurteilt. Foto: H. Dietmaier
Der ehemaliger Lehrer wurde bereits 2013 rechtskräftig verurteilt. Foto: H. Dietmaier

Die Verhandlung fand am 26. Juni am Landesgericht Steyr statt. Dabei hat die zuständige Richterin den Kläger und Abt Ambros Ebhart einvernommen. Die Richterin prüft jetzt den Fall auf eine potentielle Verjährung und auf die Zulässigkeit des Rechtsweges. Nun wird es aber noch einige Wochen dauern, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird. 

Ehemaliger Schüler fordert 100.000 Euro

Der ehemalige Schüler hat das Stift auf 100.000 Euro Schadensersatz und Gehaltsentgang geklagt, da er als Schüler von einem Lehrer sexuell missbraucht worden war und von diesem Gewaltausübungen ertragen musste. Der Linzer Rechtsanwalt Franz Mittendorfer vertritt das Stift Kremsmünster vor Gericht. Er stellt fest: „Die Missbrauchsfälle hat ein Einzeltäter zu verantworten, der bereits seit 2013 rechtskräftig verurteilt ist. Sein Verhalten ist aufgrund der geltenden Rechtslage nicht dem Stift zuzurechnen.“

Schadenersatzforderung sei bereits verjährt

„Weiters ist die Forderung schon seit langem verjährt. Unverständlich ist, warum der Kläger einerseits Forderungen einklagt, andererseits aber Beträge, die nach der Entscheidung der Klasnic-Kommission bereits 2011 für Therapiekosten zugesprochen wurden, nach wie vor nicht in Anspruch genommen hat. Ich sehe deshalb auch keine Möglichkeit eines Vergleiches“, so Mittendorfer weiter. Es gilt die Unschuldsvermutung.


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