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Immer häufiger hört man von durch Biber verursachte Schäden. Wie sich herausstellte, ist der Machlanddamm nicht bibersicher. Auch im Stadtgebiet, am Linzer Urfahraner Marktgelände, sind schon Weiden von einem Biber heimgesucht worden. Landwirte und Jäger fordern – wie berichtet – mehr Handhabe gegen die Tiere. Was sagt eigentlich Oberösterreichs Biber-Manager, Bernhard Schön, dazu?

Biber-Schäden im Augebiet. Foto: Wassermann
Biber-Schäden im Augebiet. Foto: Wassermann

Tips: Müssen wir den Biber schützen oder müssen wir uns vor dem Biber schützen?

Bernhard Schön: Der Biber ist sowohl nach nationalem als auch nach EU-Recht eine streng geschützte Tierart, wir müssen also den Biber schützen. Um Nachteile für Grundbesitzer auszugleichen, gibt es ein Bibermanagement, im Rahmen dessen wir über den Biber informieren sowie über Möglichkeiten, sich vor Schäden zu schützen. In Bereichen, in denen sich der Biber ansiedelt, gibt es zudem auch die Möglichkeit auf eine Förderung. Oberösterreich ist übrigens das einzige Bundesland, das eine solche Förderung gewährt.

Tips: Bedeuten Präventionsmaßnahmen wie Biber-Gitter nicht nur eine Verlagerung?

Schön: Präventionsmaßnahmen sind wirkungsvolle und bewährte Maßnahmen, um Schäden entweder gar nicht entstehen zu lassen oder negative Auswirkungen zu mildern. Präventionsmaßnahmen reichen vom Schutz von Gehölzen oder Feldfrüchten vor Verbiss bis zu Dammdrainagen oder Biberdamm-Entfernungen. Inwieweit sie eine Verlagerung sein sollen, ist nicht nachvollziehbar. Es sind Maßnahmen, die im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich sind. Wird ein Antrag auf Biberentfernung eingebracht, ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch nachzuweisen, dass vorher Präventivmaßnahmen zur Schadensabwehr ergriffen worden sind.

Tips: Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert ein effektiveres Biber-Management.

Schön: Ob die von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagenen Meldepflichten von Schäden zur Verbesserung der Situation beitragen, wage ich zu bezweifeln, jedenfalls würden sie sicher einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Schadensabgeltungen sind gesetzlich geregelt. Bei wildlebenden, nicht jagdbaren Tieren gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.

Tips: In Niederösterreich wird eine „Aufweichung“ des Gesetzes überlegt – Ist bei uns das Schutzgesetz zu streng?

Schön: In OÖ. entsprechen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen dem EU-Recht. Wir prüfen aber laufend, ob es durch den normierten Schutz des Bibers zu keiner unnötigen Überregulierung kommt.<


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