Muttertag-Besuchsregelung in Altenheimen festgelegt
LINZ-LAND. Keine Feier im Gasthaus, keine in der Schule gebastelten Geschenke der Kinder oder Enkerl – auch der Muttertag am Sonntag, 10. Mai, steht heuer ganz im Zeichen der Coronakrise. Ein Lichtblick für viele ist, dass Feiern im engsten Familienkreis sowie Besuche in den Altenheimen wieder möglich sind.

Die ersten Besuche sind laut Sozialhilfeverband (SHV) bereits möglich. Zum Muttertag gibt es in den einzelnen Häusern mit den Angehörigen abgestimmte Besuchsmöglichkeiten. Diese sind durch direkten Besuch vor Ort in den Räumlichkeiten oder im Garten möglich. Im Zentrum für Betreuung und Pflege (ZBP) Traun wird eine Möglichkeit über Videotelefonie angeboten, im ZBP Hart kann im Bereich des Demenzgartens über den Zaun mit den Angehörigen kommuniziert werden. In allen Häusern des SHV können Angehörige Geschenke am Haupteingang abgeben. Bezüglich der Besuche sei es laut SHV unbedingt notwendig, im Vorfeld mit der jeweiligen Zentrumsverwaltung einen Termin zu vereinbaren und die Rahmenbedingungen zu beachten. Die Besuchsregelungen in den Zentren Betreuung und Pflege des Sozialhilfeverbandes Linz-Land werden gemäß der Empfehlung der Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich sowie des Bundesministeriums Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz umgesetzt.


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