„Durften nicht mehr auf eigenen Grund und Boden“
KEMATEN. Im Zuge der Sanierung der 75 Jahre alten 220-kV Leitung zwischen den Umspannwerken St. Peter am Hart und Ernsthofen erneuert die Austrian Power Grid (APG) sämtliche Strommasten. So auch jenen am Feld der Familie Prammer, die jedoch den neuen Vertrag nicht unterschrieben hat.

Das Ehepaar Prammer staunte nicht schlecht, als vergangene Woche gut 1.000 Quadratmeter ihres Feldes von einer Baufirma eingezäunt wurden, um im Auftrag der APG Arbeiten am Fundament des alten – bereits entfernten – Strommastens durchzuführen. Mehr noch, durften sie ihr eigenes Grundstück nicht mehr betreten und mussten tatenlos zusehen, wie durch das Ausheben eines sechs mal sechs Meter großen Loches in ihrem Hanffeld relevante Teile der bevorstehenden Ernte vernichtet wurden.
Vertrag aus 1941
Dass auf ihrem Feld ein Strommasten steht, ist nichts Neues und war auch immer vertraglich geregelt. „Die Betreiber hatten das Recht, den Masten zu erhalten. Aus diesem Grund war der Zugang auch gestattet. Den neuen Vertrag zum Neubau des Mastens haben wir jedoch nicht unterschrieben“, ist Herr Prammer, Geschäfsführer der bewirtschaftenden Firma, von der Vorgehensweise der APG verwundert. Anwalt Edmund Pointinger aus Bad Hall ist gleichzeitig Eigentümervertreter des Grundbesitzers und sieht die Rechtslage eindeutig: „Aufgrund des Servitutsvertrages von 1941 ist die Vorgehensweise klar definiert. Sanierungsarbeiten am Masten sind zulässig, ein Neubau jedoch sicher nicht.“
Da auch kein Wegrecht für diesen Fall am Feld vorliegt, wurde der bisher bestehende Masten laut Ehepaar Prammer auch mit dem Hubschrauber entfernt. „Das Fundament für den neuen Masten wird größer, außerdem werden statt bisher sechs in Zukunft acht Stahlseile an den Masten angebracht“, so der Anwalt. Laut seiner Meinung wäre allerhöchstens noch ein neuer Masten auf dem alten Fundament möglich, in selber Größe und Ausführung.
Konträre Auffassung
Die APG hat rechtlich eine andere Meinung zu diesem Fall und verweist auf die im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit, die sie zur Durchführung der notwendigen Arbeiten berechtige. Auch handle es sich ihrer Auffassung nach um keinen Neubau, sondern nur um eine notwendige Sanierung der bereits 75 Jahre alten Leitung, die eine wichtige Versorgungsleitung im oberösterreichischen Stromnetz darstellt und rund 250.000 Haushalte sowie 50.000 Betriebe und Arbeitsstätten mit Strom beliefert.
Den Eigentümern wurde aufgrund des Sicherheitsrisikos der Zugang zur Baustelle verwehrt. Die Pressesprecherin der APG stellte zudem fest, dass das Fundament in Zukunft auch nicht größer, der Flächenverbrauch also gleich bleibe: „Die neuen Masten sind jedoch höher, deshalb ist für die ordnungsgemäße Verankerung ein neues Fundament notwendig.“ Auch sei es richtig, dass am Neubau mehr Seile angebracht werden. „Wir verwenden Doppelseile, daher werden eigentlich 14 Seile angebracht. Die Leitung wird dank modernerer Technik jedoch sogar leiser als zuvor.“
Zahlreiche Klagen
Aufgrund des noch nicht unterschriebenen neuen Vertrages ist bei Gericht ein Verfahren anhängig, dennoch wurden die Arbeiten durchgeführt. Das will Anwalt Edmund Pointinger nicht hinnehmen und hat weitere Klagen wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung und wegen des Bauverbotes eingebracht. Die APG verweist auf Entschädigungssummen, die je nach Betroffenheit mit den Grundeigentümern festgelegt werden, und dass auch etwaige Flurschäden und – wie in diesem Fall – der daraus resultierende Ernte-Entgang selbstverständlich abgegolten werde. Es werden also die Gerichte entscheiden müssen.


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