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ANSFELDEN/LINZ. Beim Prozess am Montag, 29. Jänner, gegen den Tierquäler von Ansfelden hat der Tierschutz laut Tierschutzhof Pfotenhilfe eine schallende Ohrfeige vom Landesgericht Linz erhalten. Mit einer gesamten Haftstrafe von nur acht Monaten sei der Täter durch die bereits vergangenen fünf Monate U-Haft in spätestens drei Monaten wieder auf freiem Fuß.

Hündin Greti wurde liebevoll wieder gesund therapiert. (Foto: PFOTENHILFE)
Hündin Greti wurde liebevoll wieder gesund therapiert. (Foto: PFOTENHILFE)

„Das ist wirklich schockierend“, so Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler zum Urteil. Zur Erinnerung, in Ansfelden waren 44 Hunde noch lebend und zumindest drei weitere Tiere bereits verwest entdeckt worden. Pfotenhilfe-Mitarbeiter, die selbst viele Hunde aus den Käfigen im stockfinsteren, extrem übel stinkenden Keller geholt hatten, waren besonders von der Brutalität schockiert, mit der die Vierbeiner gequält wurden.

„Wer Tiere so brutal missbraucht und umbringt, wird laut Kriminalpsychologen auch stark verminderte Hemmungen haben, mit Menschen so umzugehen, ist also ein extremes Sicherheitsrisiko und darf trotzdem frei herumlaufen? Zudem besteht die Gefahr, dass er einfach weitermacht, denn Tierschutzkontrollen gibt es in Österreich so gut wie nicht. Sogar bei Tierhaltungsverboten müssen immer erst Nachbarn die Behörden darauf aufmerksam machen, dass sie Gebell hören. Die Zuhörer im Saal waren merklich fassungslos und empört über dieses Skandalurteil. Viele Bilder im Akt sind so schrecklich blutrünstig, dass man sie nicht einmal herzeigen kann.“

Die Richterin wertete das Geständnis des Täters als wesentlichen Milderungsgrund. Zahlreiche Zeugen im Akt wurden nicht geladen, bis auf einen, der sei krank, und es wurde kurzerhand auf ihn verzichtet.

Pfotenhilfe fassungslos

„Das kommt direkt einer Anleitung für Verbrecher gleich, wie man trotz schwerster Straftaten einfach davonkommt: Mund halten und schuldig bekennen führen zu schneller Enthaftung und lächerlich milder Strafe“, so Stadler. „Wir haben uns dem Verfahren mit unseren Kosten angeschlossen, sollen laut Richterin auf unseren Kosten auch noch sitzen bleiben und gehen daher auf jeden Fall in Berufung. Dass Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, dürfte bei Teilen der Justiz auch nach über zehn Jahren nicht angekommen sein.“ Die Staatsanwaltschaft Linz habe versucht, dem Verein Pfotenhilfe die Parteienstellung und somit Akteneinsicht zu verweigern. Das Gericht bewilligte später wenigstens zum Faktum der Tierquälerei eine geschwärzte Akteneinsicht.

Greti wieder aufgepäppelt

Hündin Greti war in besonders schlechtem Zustand. „Sie war abgemagert bis auf die Knochen, stark dehydriert, ihr ganzer Körper voller offener Wunden, Ausschläge und Ekzeme. Sie war rachitisch, konnte nicht einmal aufrecht stehen und ihr rostiges Halsband war sogar eingewachsen. Die junge Hündin hätte diese Hölle auch nicht mehr lange überlebt“, vermutet Stadler. Nach der Erstversorgung wurde sie liebevoll aufgepäppelt und umfassend therapiert. Nach fast fünf Monaten bester Betreuung hat Greti kürzlich ihr Glück gefunden: Eine Familie nahm sie bei sich auf.


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