Neue Jagdverordnung: Flexibler, moderner, praxisnaher
LINZ-LAND/OÖ. Die jetzt beschlossene neue Jagdverordnung für Oberösterreich stößt auf positive Resonanz und bringt gleichzeitig neue Herausforderungen mit sich. Christian Pfistermüller, Bezirksjägermeister für Linz und Linz-Land, begrüßt diese Änderungen als praxisnah und modern.

Die Reform, die unter der Leitung von Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger in Zusammenarbeit mit Vertretern der Jagd und des Grundeigentums entwickelt wurde, fasst die zuvor zersplitterten Regelungen in drei übersichtliche Verordnungen zusammen und passt das Jagdrecht an aktuelle Gegebenheiten an. „Die Zusammenführung von elf auf drei Verordnungen erleichtert die Praxis erheblich,“ erklärt Pfistermüller. Er räumt ein, dass es anfänglich nach mehr Bürokratie aussehen könnte, ist jedoch überzeugt, dass sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren werden.
Aufforstung erleichtern
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger betont, dass die neuen Verordnungen den Aufwuchs eines gesunden Mischwaldes sichern sollen. Besonders die neue Abschussplanverordnung ermöglicht es, flexibler und praxisnäher zu agieren: „Mit großen Aufforstungsflächen gilt es, einen Ausgleich zwischen Wald und Wild zu finden.“ Das sieht auch Pfistermüller als Herausforderung: „Um Wildschäden zu vermeiden,
Die Schonzeitenverordnung wurde ebenfalls angepasst, um den veränderten Jahreszyklen der Tiere Rechnung zu tragen. Dies soll sicherstellen, dass die ökologische Balance und der Artenreichtum in den Wäldern bewahrt bleiben.
Die neuen Verordnungen, die das Oö. Jagdgesetz konkretisieren, umfassen unter anderem Anpassungen zu Gemeindejagdvorständen, jagdlicher Legitimation, Mindestversicherungssummen für die Jagdhaftpflichtversicherung, Jagdprüfungen und Jagdschutzorganen. Eine bedeutende Neuerung ist der Musterpachtvertrag, der die Vertragserstellung vereinfacht und die Verwaltungsbehörden entlastet.
Verbesserung in der Praxis
Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner lobt die Verordnungen als zukunftsorientiert und betont deren Bedeutung für eine nachhaltige Nutzung des Wildes und den Artenschutz. „Die Verordnungen sind sowohl Anleitung als auch Werkzeug und Rahmen für die Umsetzung der Jagd in der Praxis“, erklärt Sieghartsleitner. Franz Waldenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, hebt die Verwaltungsvereinfachung und die Stärkung des Grundeigentums hervor. Besonders das neue Schlichtungsverfahren, das die Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene ersetzen soll, sieht er als großen Vorteil.
Bisher gäbe es kaum Kritikpunkte an der neuen Verordnung. Pfistermüller ist überzeugt, dass sich die Praxisnähe und Modernisierung der Jagdprüfungen und des Jagdschutzes als vorteilhaft herausstellen werden. Trotz anfänglicher Bedenken über zusätzlichen Schulungsaufwand ist er überzeugt, dass die neuen Regelungen langfristig allen Beteiligten zugutekommen.
Pfistermüller betont, dass die neuen Regelungen besonders im urbanen Raum von Linz und Linz-Land vorteilhaft sein werden: „Wenn, dann könnte es in ländlicheren Gebieten zu Kritik kommen. Ich sehe aber insgesamt positive Auswirkungen“. Er lädt die Jagdgemeinschaft ein, bei auftretenden Problemen oder Verbesserungsvorschlägen den Kontakt zu suchen, um die Umsetzung der neuen Regelungen bestmöglich zu gestalten.
Mit der neuen Jagdverordnung wurde ein großer Schritt in Richtung einer moderneren und praxisnahen Jagdpraxis gemacht, der sowohl Wald als auch Wild zugutekommen soll.


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