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LINZ. Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat für einen Jugendlichen mit Behinderung 16.000 Euro „erkämpft“. Der Arbeitgeber des Burschen wollte ihn laut AK mit einer fingierten, einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses loswerden und damit die gesetzlichen Ansprüche des begünstigen Behinderten umgehen.
 

Das Gebäude der Arbeiterkammer in Linz Foto: Wodicka
Das Gebäude der Arbeiterkammer in Linz Foto: Wodicka

Der Jugendliche habe bei dem Unternehmer aus dem Bezirk Linz-Land eine dreieinhalbjährige Lehre als Fliesenleger erfolgreich absolviert. Nachdem er noch sieben Monate lang als Geselle weiterbeschäftigt wurde, sei ihm mitgeteilt worden, dass er nicht mehr gebraucht werde, informierte die AK in einer Aussendung.

„Einvernehmlichen“ nicht zugestimmt

Der Firmenchef habe bei der Gebietskrankenkasse falsche Angaben gemacht. Er habe eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses angegeben, die den Kündigungsschutz aufgehoben hätte, obwohl der Mitarbeiter einer „Einvernehmlichen“ nicht zugestimmt habe. Vermutlich habe der Unternehmer den besonderen Kündigungsschutz umgehen wollen. Dieser stehe einem begünstigten Behinderten nach mehr als vier Jahren im Betrieb zu, hieß es. „Ohne Zustimmung des Behindertenausschusses beim Sozialministerium hätte er nicht gekündigt werden dürfen.“

Bei einer „rechtswidrigen“ Auflösung könne sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er weiter im Unternehmen arbeiten will oder einen Schadenersatz geltend macht. Die AK forderte für den jungen Mann eine Kündigungsentschädigung von sechs Monatsentgelten sowie die offenen Überstunden und weitere Ansprüche ein. Aufgrund der Interventionen habe der Unternehmer seinem ehemaligen Mitarbeiter schließlich „die ihm zustehenden 16.000 Euro“ ausbezahlt, informierte die AK.

Verbesserung des Kündigungsschutzes wird gefordert

Der oberösterreichische AK-Präsident Johann Kalliauer forderte von der künftigen Bundesregierung eine Verbesserung des Kündigungsschutzes für begünstigte behinderte Arbeitnehmer. In den letzten Jahren habe der Gesetzgeber die Wartefristen bis zum Entstehen des Kündigungsschutzes nach Beginn des Arbeitsverhältnisses mehrmals verlängert, weil Arbeitgeber durch einen rasch einsetzenden Kündigungsschutz vor einer Einstellung zurückschreckten. Das müsse wieder zurückgenommen werden, erklärte der AK-Präsident. Der Kündigungsschutz für diese Personengruppe solle grundsätzlich wieder sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzen. „Das ist eine ausreichende Zeitspanne für die Arbeitgeber, die Arbeitsleistungen und Fähigkeiten begünstigter Behinderter zu beurteilen.“


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