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LEONDING. Das Landesgericht Linz hat die jüngste Klage der Stadt Leonding in der Causa „Buschenschank Gaumberg“ abgewiesen. Wie es nun weitergeht, wird im Gemeinderat am Donnerstag, 24. August, entschieden.

Heiß umfehdet, wild umstritten: die Buschenschank am Gaumberg Foto: Weihbold
Heiß umfehdet, wild umstritten: die Buschenschank am Gaumberg Foto: Weihbold

„Natürlich bin ich erleichtert, zumal mir die Stadt jetzt die Gerichtskosten rückerstatten muss“, sagt die Beklagte, Waltraud Reisenberger-Panholzer.

Wie berichtet, hat sie den Betrieb erworben, um ihn in den ursprünglichen Familienbesitz zurückzuführen. Die Stadt jedoch machte von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch – über die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise entbrannte ein langwieriger Rechtsstreit.

Nach dem jüngsten Urteil kann Reisenberger aufatmen, in Sicherheit will sie sich aber noch nicht wiegen. „Ich habe schon wieder davon gehört, dass die Stadt eventuell in Berufung gehen will. Dafür muss der Gemeinderat aber beschlussfähig sein und die Frist von 30 Tagen muss eingehalten werden.“

Daher ist für die Zukunft alles in Schwebe – weshalb sich am Betrieb der Buschenschank bis zu einer endgültigen Entscheidung nichts ändern wird. „Und wenn es dann endlich so weit ist und ich ohne jeden Zweifel die Besitzerin bin, werde ich auch nichts anderes als einen Gastrobetrieb führen. Gerüchte von einem Seminarhaus oder Wohnungen, wie es mir immer wieder unterstellt wird, sind an den Haaren herbeigezogen“, stellt Reisenberger klar.

Stellungnahme der Stadt

Ob weiterhin Rechtsmittel eingesetzt werden und wie diese aussehen, wird in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 24. August diskutiert. Ein Beschluss über die weitere Vorgehensweise steht auf der Tagesordnung. Bürgermeister Walter Brunner sieht sich, wie auch Reisenberger, im Recht: „Das Vorkaufsrecht wurde 2002 ausdrücklich mit der Bedingung vertraglich vereinbart, dass im Falle eines Verkaufs der Buschenschank ein Bescheid der Grundverkehrskommission vorliegen muss. Diesen Bescheid gibt es nicht.“

Entgegen dieser Vereinbarung habe die Familie Reisenberger ohne Information an die Stadt einen Bescheid der Bezirksagrarbehörde erreicht, um die Grundverkehrskommission zu umgehen. „Die Stadt hatte dabei keine Parteienstellung“, so Bürgermeister Walter Brunner.


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