AK Linz-Land kämpfte bis zum Obersten Gerichtshof: Mutter bekam nach eineinhalb Jahren Rechtsstreit 5.720 Euro
LINZ-LAND. Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Überzeugt vom Rechtsanspruch einer Mutter auf Wochengeld erkämpften die Rechtsschützer der Arbeiterkammer (AK) Linz-Land 5.720 Euro. Allerdings musste die Paschingerin fast eineinhalb Jahre warten, um zu ihrem Recht und ihrem Geld zu kommen.
Vier Jahre lang war die Frau in Tirol beschäftigt, ehe sie im August 2016 zu ihrem Mann nach Oberösterreich übersiedelte und sich auf Arbeitssuche begab. Dadurch erhielt sie eine entsprechende Arbeitslosenunterstützung durch das AMS. Als die Frau schwanger wurde, schrieb ihre Ärztin sie krank. In weiterer Folge bezog die Paschingerin Krankengeld. Nach ihrer Genesung nahm sie zwar die Arbeitssuche wieder auf, doch es fand sich keine Firma, die die schwangere Frau einstellte.
Auch Wochengeld gestrichen
Nachdem ihr Anspruch auf Arbeitslosengeldbezug ausgelaufen war, erhielt sie auch keine Notstandhilfe, weil zum damaligen Zeitpunkt noch die Anrechnung des Partnereinkommens galt. Letztlich staunte die Frau nicht schlecht, als zudem die Gebietskrankenkasse wegen angeblich fehlender Pflichtversicherungszeiten ihren Antrag auf Wochengeld während des Mutterschutzes ablehnte. Die Begründung: Die Frau hätte die Pflichtversicherung selbstverschuldet beendet, weil sie dem AMS zu spät gemeldet hätte, dass sie wieder gesund sei. Dadurch bestünde kein Anspruch auf Wochengeld.
Durch drei Instanzen zum Erfolg
Das Wochengeld ersetzt das sonstige Einkommen, da jeweils acht Wochen vor und nach der Geburt absolutes Beschäftigungsverbot gilt. Die Frau war somit ausschließlich auf ihren Mann angewiesen, ihr Leben mitzufinanzieren. Sie setzte sich mit der AK Linz-Land in Verbindung, die für sie den Rechtsschutz übernahm. Nach mehreren Verhandlungen, die sich über drei Instanzen und über eineinhalb Jahre hinzogen, erkannte schlussendlich der Oberste Gerichtshof (OGH) ihren Anspruch auf Wochengeld an.
Gelungener Präzedenzfall
„Unser AK-Mitglied ist nur durch die Unterstützung und Rechtsschutzübernahme der AK zu ihrem Recht gekommen. Einen so langen Prozess können sich die meisten normalerweise finanziell gar nicht leisten. Auch die nervliche Belastung eines solchen Verfahrens ist – gerade für eine Jungmutter – beträchtlich und schreckt Betroffene oft ab, vor Gericht zu gehen. Umso erfreulicher ist es, dass uns dieser Präzedenzfall gelungen ist“, sagt der Bezirksstellenleiter der AK Linz-Land, Bruno Kamraner.
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