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LINZ/HELLMONSÖDT. (APA)Nach einem blutigen Beziehungsstreit eines jungen Paares in Hellmonsödt hat sich ein 23-Jähriger am Montag wegen Mordversuchs an seiner 21-jährigen Freundin vor dem Landesgericht Linz verantworten müssen. Das Urteil ist nun gefallen.

Das Urteil ist gefallen. Foto: Weihbold
Das Urteil ist gefallen. Foto: Weihbold

In der Nacht auf den 17. Februar dieses Jahres war es zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer zu einem heftigen Streit gekommen. Nach einem gemeinsamen Abend mit ihrer besten Freundin ging die 21-Jährige schlafen. Der Freundin, die sich danach verabschiedete, soll der 23-Jährige massive sexuelle Avancen zuerst im persönlichen Gespräch und nach ihrer Abfahrt über ein soziales Netz gemacht haben. Diese wies die Annäherungsversuche des mit 1,4 Promille stark betrunkenen Mannes zurück und informierte per Telefon seine Partnerin. Daraufhin stellte die Frau ihren Freund zur Rede und setzte ihn vor die Tür.

Schläge, Tritte und Schnittwunden

Der Angeklagte geriet in Rage: Er trat die Wohnungstüre ein, zog seine Freundin an den Haaren durch die Wohnung, er biss ihr einen Teil des linken Ohres ab. Dann soll er die Frau mit Schlägen und Tritten traktiert, mit zwei Keramikmessern attackiert und ihr eines davon so fest in den Hals gestoßen haben, dass das vordere Klingenstück abbrach und stecken blieb. Nach der Tat alarmierte der 23-Jährige selbst die Rettung. An der Frau wurden neben dem teilweise abgetrennten Ohr zahlreiche Stichverletzungen sowie Blessuren durch Tritt und Schläge und kahle Stellen am Kopf durch das Ausreißen der Haare diagnostiziert. Auch er hatte - nicht so gravierende - Schnittverletzungen.

Teilweise geständig

In der Verhandlung gestand er nur eine schwere Körperverletzungmit Dauerfolgen. Den versuchten Mord bestritten er und seinVerteidiger. Er schloss sogar nicht aus, dass seine Freundin diebeiden Keramikmesser von der Anrichte genommen habe und ihreVerletzungen im Gerangel um die Messer entstanden seien.

Dem widersprach die nunmehrige Ex-Partnerin. Die junge Frau istnach wie vor körperlich und psychisch stark beeinträchtigt und mussnoch mit Operationen rechnen. Sie und ihre beste Freundinschilderten den Angeklagten alssehr liebenswert und hilfsbereit -aber nur, wenn er nicht getrunken hatte. Unter Alkohol könne er ein“Monster“ sein.

„Alkoholgetränkter“ Lebenslauf

Die Psychiaterin Adelheid Kastner sagte als Gutachterin, diegesamte Biografie des Angeklagten sei „alkoholgetränkt“. Seine Abhängigkeit sei ihm mehrfach erklärt worden, er habe aber keineEinsicht gezeigt. Gerichtsmediziner Johann Haberl stellte fest, nurdurch glückliche Umstände seien die Stiche in die Weichteile am Kopfder 21-Jährigen nicht tödlich gewesen. Wenn sie in nur etwas andererRichtung geführt worden wären, hätten sie die Halsvene oder diegroße Halsschlagader getroffen.

Sechs Jahre für Täter

Die Laienrichter entschieden mit fünf zu drei Stimmen, dass essich um versuchten Mord handelte, aber auch mit sechs zu zwei, dass dem Angeklagten ein strafbefreiender freiwilliger Rücktritt von der Tat zuzugestehen sei. Er wurde deshalb einstimmig der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen schuldig gesprochen. Das Strafausmaß beträgt dafür ein bis 15 Jahre. Er wurde zu sechs Jahren verurteilt, mildernd war unter anderem das teilweise Geständnis. Ersoll außerdem pauschal 5.000 Euro Teilschadenersatz und-Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen. Er nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.


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