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LINZ. Der mutmaßliche Täter des Urfahraner Doppelmordes wird voraussichtlich vom 18. bis 20. Juni 2018 wegen zweifachen Mordes vor dem Landesgericht Linz stehen.

55jähriger Tunesier vom 18. bis 20. Juni 2018 wegen zweifachen Mordes vor Landesgericht Linz Foto: Weihbold

Am 18., 19. und 20. Juni 2018 findet im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Linz  der Mordprozess gegen jenen 55jährigen Tunesier statt, der am 30. Juni 2017 in Linz ein Ehepaar, getötet haben soll, das er regelmäßig mit Lebensmitteln vom Bio-Laden seiner Lebensgefährtin beliefert haben soll.

Angriff mit Fleischermesser

Nach dem Inhalt der Anklageschrift soll der Angeklagte anlässlich der durchgeführten Lebensmittellieferung zuerst die 85-jährige Frau mit einem Spanngurt stranguliert und ihr anschließend mit einem Fleischermesser einen wuchtigen Stich in den Brustkorb versetzt haben. Danach soll er dem Mann zunächst mit einem Holzstiel, an dessen Ende eine Metallmuffe befestigt war, heftig auf den Kopf geschlagen und ihm anschließend mit dem Messer einen tiefen Stich in den Brustkorb versetzt haben. In der Folge soll er Benzin im Esszimmer und der Küche verschüttet und anschließend angezündet haben.

Beamten bedroht

In der Haft soll er zudem einen Justizwachebeamten gefährlich mit dem Tod bedroht haben. Darüber hinaus wird ihm angelastet, sich in der Zeit vom 22. Jänner 2016 bis Juni 2017 an der kriminellen Organisation IS beteiligt zu haben, indem er auf seiner Facebook -Seite und dem darin enthaltenen Messenger-Account mit mehr als 700 Personen zahlreiche Einträge bzw. Kommentare mit Identifikation mit der die Ideologie des IS verherrlichenden Gedankenguts geschrieben haben soll. Dabei soll er Terroranschläge des IS gutgeheißen und Durchhalteparolen an die IS-Kämpfer ausgegeben und dem Anführer des IS die Treue geschworen haben.

Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet

Neben der Bestrafung hat die Staatsanwaltschaft Linz auch die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs. 2 StGB beantragt. Für dieses Verfahren werden unter Bezugnahme auf die Hausordnung erhöhte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet.

Es gilt die Unschuldsvermutung.


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