Staatsverweigerin in Linz zu Geldstrafe und Haft verurteilt
LINZ. Eine wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagte Staatsverweigerin ist am Montag in einem Prozess in Linz zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro und einer bedingten siebenmonatigen Haftstrafe rechtskräftig verurteilt worden. Die 43-Jährige dürfte seit mindestens Oktober des Vorjahres Mitglied der „Verfassungsgebenden Versammlung für das Völkerrechtssubjekt, Staat Österreich“ sein.

In dieser Verbindung wird die Ansicht vertreten, dass der Staat Österreich über keine Hoheitsrechte verfüge und ein Privatunternehmen sei. Davon abgeleitet gehen die Mitglieder davon aus, dass Mitarbeiter des öffentlich rechtlichen Bereichs Privatangestellte seien und daher keine Hoheitsrechte vertreten könnten. Die Frau verlangte deshalb von einem Rechtspfleger, er solle das gegen sie eingeleitete Exekutionsverfahren einstellen.
Außerdem forderte sie bereits exekutierte Geldbeträge zurück. Dabei drohte sie ihm mit dem Eintrag horrender Forderungen in ein Schuldnerverzeichnis. Sollte er eine Ersatzfreiheitsstrafe vollziehen werde sie ihm 200.000 Euro pro Tag verrechnen. Das teilte das Landesgericht am Montag mit.
Skurriler Prozess
Die 43-Jährige wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Der von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitete Prozess gegen sie verlief skurril. Beim ersten Termin am 28. März weigerte sich die Angeklagte Platz zunehmen und diskutierte zunächst mit der Einzelrichterin, die ihre Personalien überprüfen wollte.
Zuletzt verließ sie einfach den Saal und das Gebäude. Das Gericht vertagte notgedrungen. Zu einem neuerlichen Termin am vergangenen Freitag erschien die vorgeladene Beschuldigte erst gar nicht. Die Richterin ordnete bei der Polizei die Vorführung an. Doch die Gesuchte war untergetaucht. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Linz die Festnahme und Untersuchungshaft.
Aus der U-Haft vorgeführt
Die Polizei schnappte sie am Wochenende. Am Montag wurde sie aus der Untersuchungshaft zum Prozess vorgeführt. Dort legte sie ein umfassendes und reumütiges Geständnis ab. Außerdem schwor sie der „Verfassungsgebenden Versammlung für das Völkerrechtssubjekt, Staat Österreich“ ab. Sie wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagsätzen zu je vier Euro und einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.


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