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OÖ. Ab 1. November gilt wieder die situative Winterreifenpflicht für Pkw. Spätestens dann sollten die mit M&S gekennzeichneten Pneus auf dem Auto montiert sein. 

Idealerweise sollten noch vor 1. November die Reifen gewechselt werden, den ab kommendem Mittwoch gilt die situative Winterreifenpflicht. Foto: ARBÖ

Schön langsam merkt man es immer mehr: die goldenen Herbsttage mit vielen Sonnenstunden sind vorbei. Nass-kaltes Wetter hält Einzug. In höheren alpinen Lagen hat sich auch Väterchen Frost  bereits ein erstes Stelldichein gegeben. Und damit ist es auch an der Zeit, die Winterreifen zu montieren.

Stichtag, 1. November

Der Gesetzgeber schreibt dies ab 1. November verpflichtend vor, sobald es die Witterungsverhältnisse verlangen, und die Straßen mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist. Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung - Strafen bis zu 5000 Euro verhängen.

Probleme mit Winterreifen vermeiden

Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. „Der ARBÖ empfiehlt daher, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme ganz leicht vermieden werden können“, so Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.

Kennzeichnung M+S erforderlich

Damit die Winterreifen den Anforderungen der Winterzeit entsprechen sind einige Punkte zu beachten. Als Winterreifen generell sind nur solche genehmigt die mit der Kennzeichnung M+S versehen sind. Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung und gelten somit gesetzlich als Winterreifen, allerdings darf auch bei diesen Reifen die Mindestprofiltiefe von 4 mm nicht unterschritten werden. „Die oftmals vorhandene Schneeflocke garantiert zudem, dass dieser Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen entwickelt und geprüft wurde. Weiters gilt zu beachten, dass man mit der bekannten 4-er Regel stets richtig und sicher unterwegs ist“, so Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ.

Die 4er-Regel

Diese Hilfestellung besagt:

  1. Es müssen alle 4 montierten Reifen Winterreifen sein.
  2. Die Wintertauglichkeit von Reifen ist durch das Zeichen M+S (Matsch + Schnee) gekennzeichnet
  3. Mindestens 4 mm Profiltiefe muss gegeben sein.
  4. Die „gesunde“ Lebensdauer von Winterreifen beträgt 4 Jahre.

Mit der richtigen Bereifung sind Autofahrer somit nicht nur sicher unterwegs, sondern vermeiden auch Unannehmlichkeiten mit der Polizei oder Versicherung.


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