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LINZ. Im Zuge des Wegfalls des Pflegeregresses fordert der Linzer Bürgermeister Klaus Luger eine gesetzliche Klarstellung bestehender Grauzonen.

Derzeit ist kein Verzicht auf bestehende Forderungen für die Stadt möglich. Foto: ShutterOK/Shutterstock.com

Im Juni 2017 wurde im Plenum des Nationalrates die Abschaffung des so genannten „Pflegeregresses“ beschlossen. Dadurch wurde mit Wirkung 1. Jänner 2018 festgelegt, dass ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Geschenknehmern zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig ist. Ersatzansprüche durften daher nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren waren einzustellen. „Dadurch ergibt sich allerdings ein rechtlicher Graubereich“, erklärt der Finanzreferent der Stadt Linz, Bürgermeister Klaus Luger. „So kann es bereits lange vor dem 1. Jänner 2018 zu Grundbucheintragungen gekommen sein oder Ratenzahlungen vereinbart worden sein.“

Gesetz als beste Lösung

Ob diese nach wie vor zu zahlen sind ist unklar. Von Seiten der Stadt ist „ein einseitiger Verzicht nicht möglich. Es kann kein Mitarbeiter sagen „Vergessen wir das.“ – Das wäre Amtsmissbrauch.“ Den Betroffenen bleibt dann wiederum selbst nur der Weg zu Gericht, bis hin zum Höchstgericht. „Wir wollen eigentlich gar nicht mit den Angehörigen Prozesse führen“, so Luger, der dementsprechend für eine möglichst schnelle gesetzliche Lösung plädiert. Diese muss durch Land – wie in Wien – oder Bund beschlossen werden. „Ich plädiere für einen Arbeitsgipfel, bei dem sich Vertreter des Bundes, der Länder, des Städte- und des Gemeindebundes mit den Herausforderungen in der Pflege befassen“, so Luger.

7,5 Millionen Euro Kosten für Linz

Doch auch der finanzielle Entgang sei beträchtlich und noch nicht endgültig geregelt: 7,5 Millionen Euro müssen für Linzt alleine heuer durch den Wegfall des Vermögensregresses ersetzet werden. „4,2 Millionen Euro davon ergeben sich aus der Umstellung so genannter Vollzahler auf Teilzahler, der Rest entfällt auf nicht mehr eingebrachte Verlassenschaften und ähnliches“, erläutert Luger. Laut der derzeitigen Regelung würden, dass die Länder einen gedeckelten Betrag erhalten, aber den Gemeinden, insofern sie an der Finanzierung der Altenpflege beteiligt sind, möglicherweise höher liegenden Kosten ersetzen müssen. Das würde insbesondere auf die Steiermark und Oberösterreich zutreffen. “Mit diesem Detail könnte ich gut leben, ich befürchte allerdings, dass dies noch geändert wird“, so Luger.


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