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Landesverwaltungsgericht: Mutmaßlicher Identitärer Scheinverein muss aufgelöst werden

Online Redaktion, 09.07.2019 13:14

LINZ. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigt die Auflösung eines gemeinnützigen Vereins in Linz. Nach Einschätzung der Behörden handelt es sich um einen Scheinverein der Identitären.

Symbolfoto: Alexander Kirch/Shutterstock.com
Symbolfoto: Alexander Kirch/Shutterstock.com

Die Landespolizeidirektion Oberösterreich als zuständige Vereinsbehörde löste einen gemeinnützigen Verein des „Verein für lebendige Kultur und Brauchtumspflege“ mit Sitz in Linz am 6. Mai 2019 nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes mit Bescheid auf, weil er seinen statutenmäßigen Wirkungsbereich überschritten und den Bedingungen seines rechtlichen Bestands nicht entsprochen habe.

Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden habe es sich beim gegenständlichen Verein um einen „Scheinverein“ der sogenannten“Identitäre Bewegung Österreich“ (IBÖ) gehandelt. Alleiniger Zweck des Vereins sei es gewesen, für die IBÖ Spendengelder einzusammeln und dafür ein Bankkonto einzurichten. Eine weitere Vereinstätigkeit habe tatsächlich nicht stattgefunden.

Verein legte Beschwerde ein

Gegen diesen Auflösungsbescheid erhob der Verein Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht (LVwG) und brachte vor, dass der Verein statutengemäß bezweckt habe, „dem Gemeinwohl auf sittlichem, geistigen, kulturellem und sozialem Gebiet zu dienen, in dem er sich der umfassenden Brauchtumspflege, der Heimatkunde, der Volksbildung und dem Sport“ gewidmet hätte. Die Vereinsauflösung sei offensichtlich politisch motiviert gewesen, weil lukrierte Spendengelder für die IBÖ verwendet wurden, was zumindest teilweise auch den in den Vereinsstatuten festgelegten Zwecken entsprochen habe.

Beschwerde abgeblitzt

Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und der öffentlichen mündlichen Verhandlung, in der den Verfahrensparteien die Möglichkeit eingeräumt wurde, ihren Standpunkt umfassend darzustellen, zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war.

Vorweg hielt das Landesverwaltungsgericht fest, dass der Verein trotz des kürzlich gefassten Beschlusses der freiwilligen Auflösung weiterhin rechtlich existent ist, da noch keine Eintragung der Beendigung der Abwicklung des Vereinsvermögens erfolgt ist.

UPDATE: Landeshauptmann begrüßt Entscheidung

„Oberösterreich ist ein Land der Weltoffenheit und der Toleranz und das soll es auch weiterhin bleiben. Ich kämpfe daher vehement und in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden gegen extremistische Gruppierungen. Ich bin froh, dass das Landesverwaltungsgericht heute die Auflösung des Vereins bestätigt hat, der offensichtlich für die Identitäre Bewegung Spendengelder eingesammelt hat. Derartige Vereinskonstruktionen sowie das Gedankengut der Identitären sind abzulehnen und haben in Oberösterreich keinen Platz“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Auch Landespolizeidirektor Andreas Pilsl begrüßt die Entscheidung des LVwG: „Die Polizei wird immer genau hinschauen, wenn es zu Unrechtmäßigkeiten kommt - auch bei Vereinen mit politischem Hintergrund. Hier gilt es besonders gewissen Anfängen zu wehren.“


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walli
walli
09.07.2019 14:57

frechheit und willkür

willkürlich und absolut unterirdisch wird hier auf zuruf des landeshäuptlings entschieden. wer bitte kann so ein gericht und so eine behörde noch ernst nehmen? absolut lächerlich


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