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OÖ. Vor knapp zwei Wochen wurden die scharfen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verhängt. Mit 27. März sind in Oberösterreich knapp über 1.200 Personen als an COVID-19 erkrankt gemeldet. Die gute Nachricht:  Wie das Land OÖ mitteilt, sind bei den Bezirkshauptmannschaften mittlerweile 64 Personen in Oberösterreich als genesen gemeldet. (Stand 27. März, 15 Uhr). 

Foto: Jarun Ontakrai/Shutterstock.com
Foto: Jarun Ontakrai/Shutterstock.com

„Wir durchleben gerade sehr schwierige Zeiten, die auch schlechte Nachrichten wie die steigende Zahl der Infizierten oder tragischerweise auch Todesopfer bringen. Umso erfreulicher ist es aber auch, dass jetzt auch die Zahl der genesenen Personen täglich steigt. Das zeigt, dass die Maßnahmen greifen, dass wir uns auf einen guten Weg befinden. In diesem Zusammenhang ein aufrichtiges Danke an die Oberösterreicher für ihre Disziplin in dieser schweren Zeit“, so Landeshauptmann Thomas Stelze.

„Jetzt durchhalten“

Gleichzeitig appellieren Stelzer und Gesundheitslandesrätin Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander: „Jetzt heißt es durchhalten und weiterhin konsequent die Maßnahmen zu befolgen, auch wenn es zunehmend schwerer fällt. Aber jetzt kommt es auf uns alle miteinander an. Bleiben wir zuhause und retten wir Leben.“

Zahl der Genesenen dürfte höher liegen

Mit Stand 27. März, 15 Uhr, sind in Oberösterreich 64 mit dem Coronavirus infizierte Personen als genesen gemeldet. Gesundheitsexperten gehen aber davon aus, dass die Zahl der Genesenen höher liegt als diee offiziell dokumentierten Zahlen. Stelzer und Haberlander bitten auch jene Personen, die aufgrund einer positiven Testung und einem leichten Krankheitsbild in häuslicher Quarantäne sind und die Krankheit dort auskurieren, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten und sich gesund zu melden. Nur so können diese genesenen Patienten auch entsprechend dokumentiert werden. Diese Daten sind wichtig für die Gesamtbeurteilung der Lage.

Wann gilt man als von COVID 19 genesen? (Stand: 17. März 2020)

Das Gesundheitsministerium empfiehlt zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Isolierung von COVID-19-Fällen und Personen mit SARS-CoV-2-Infektion die derzeitige Vorgabe des Robert Koch Instituts, als größtem nationalen deutschsprachigen Public Health Institut, einzuhalten:

I. Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus (nach schwerem Krankheitsverlauf)

a. In die häusliche Isolierung

• Klinische Besserung, die basierend auf ärztlicher Einzelfallbeurteilung eine ambulante Weiterbetreuung erlaubt

• Individuelle Situation der betroffenen Person und deren Umfeld lässt dies zu

b. Vollständige Entlassung ohne weitere Auflagen

• Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung

• zwei negative SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden

• Empfehlung zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Isolierung von COVID-19-Fällen

II. Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung

a. Ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (leichter Krankheitsverlauf)

• Frühestens 14 Tage nach Symptombeginn

• Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung)

b. Nach vorangehendem Krankenhausaufenthalt (aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufs)

• Frühestens 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus

• Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung)

Im Einzelfall kann, wenn erforderlich, in Absprache von Klinik, Labor und zuständiger Gesundheitsbehörde von diesen Kriterien abgewichen werden, insbesondere bei Beteiligung von Personen, die den Risikogruppen zugerechnet werden.


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