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"Schichtbetrieb": So sieht der Fahrplan für die Wiedereröffnung der Schulen aus

Karin Seyringer, 24.04.2020 10:48

WIEN/OÖ/NÖ. Bildungsminister Heinz Faßmann hat heute (24. April) die Pläne für die Wiedereröffnung der Schulen präsentiert. Alle 6- bis 14-Jährigen starten mit 15. Mai, ab Ende Mai folgen alle restlichen Schüler. Damit keine großen Gruppen zusammenkommen, wird im „Schichtbetrieb“ mit geteilten Klassen gearbeitet.

Symbolfoto (Foto: BlurryMe/Shutterstock.com)
photo_library Symbolfoto (Foto: BlurryMe/Shutterstock.com)

„Ich habe nie einen Zweifel daran gelassen, dass es das Ziel ist, die Schüler zurück in die Schule zu bringen, wenn es die Umstände erlauben - weil Schüler das gemeinsame Erleben und Schule als sozialen Ort brauchen“, so Faßmann. Die Entscheidung sei eine schwierige – Infektionsschutz auf der einen Seite und Bildung auf der anderen Seite. Hier helfe keine Theorie oder Empfehlung aus der Wissenschaft, die Meinungen hier seien gegenteilig.

Stufenweise Öffnung

Die Schulen werden nicht für alle gleichzeitig geöffnet, sondern schrittweise – immer unter Vorbehalt der Corona-Situation und Infektionszahlen.

Den Beginn machen die Älteren: Am 4. Mai kehren - wie schon bekannt war - die Maturanten und Abschlussklassen der berufsbildenden mittleren Schulen und Berufsschulen zurück. Über 100.000 Schüler können damit ihre Abschlüsse machen.

In der zweiten Etappe, mit 15. Mai, werden alle Schüler der Volksschulen, der Mittelschulen und der AHS-Unterstufen sowie Sonderschulen und Deutschförderklassen zurückkehren – im Grunde also alle 6- bis 14-Jährigen. „Hier ist die Festigung der Grundkompetenzen extrem wichtig, dass kann über Distance Learning nicht so gut umgesetzt werden“, so Faßmann.

In der dritten Etappe, ab 29. Mai, kommen alle Berufsschüler, Poly-Schüler, die Sekundarstufe 1 zurück – also alle Schüler ab 15 Jahren. Das betrifft insgesamt rund 300.000 Schüler.

Verdünnung durch Schichtbetrieb

Um keine zu großen Gruppen zu haben, wird auf „Schichtbetrieb“ umgestellt. Die Klassen werden in zwei gleich große Gruppen geteilt. In der Volksschule wird damit mit rund elf Schülern pro Gruppe gerechnet. In Klein- und Kleinstschulen kann diese Einteilung entfallen.

Die beiden Gruppen werden dann abwechselnd unterrichtet: Gruppe 1 am Montag, Dienstag und Mittwoch, Gruppe zwei am Donnerstag und Freitag, in der folgenden Woche umgekehrt.

Die Tage nicht in der Klasse bezeichnet Faßmann als „Hausübungstage“. Damit auch die Vereinbarkeit mit dem Beruf der Eltern gewährleistet ist, bleibe für diese „Hausübungstage“ weiter Betreuung in der Schule wie schon jetzt. Faßmann ersucht aber die Eltern, nach Möglichkeit ihre Kinder in der unterrichtsfreien Zeit zuhause zu betreuen, damit die Dichte an den Schulen stimme. „So kann die notwendige Distanz eingehalten werden“, so Faßmann.

Die Stundenpläne bleiben aufrecht, alle Fächer bis auf jene, die virologisch heikel sind (z. B. Sport), werden unterrichtet. Der Nachmittagsunterricht entfällt aber.

„Mit diesem Modell der Verdünnung hat jeder Schüler weniger Präsenzlehre, das Lerntempo und die Inhalte müssen daher reduziert werden, aber das ist vertretbar. Das Ministerium wird dazu Richtlinien herausgeben. Die Schwerpunkte liegen in der Gestaltung des Abschlusses, in der Festigung der Grundkompetenzen und in der Vorbereitung auf die nächste Schulstufe“, so der Bildungsminister.

Hygienevorschriften an Schulen

Zu den Hygienevorschriften wurde ein detailliertes Handbuch für die Schulen herausgegeben.

Maßnahmen sind:

  • oft Hände waschen
  • Distanz einhalten
  • Mund-Nasenschutz für den Schulweg, in den Pausen und etwa auf Gängen. In den Klassen kann der Schutz abgenommen werden. Der Schutz muss in den Pausen von den über 10-Jährigen getragen werden, bei Kleineren sei dies nicht vorstellbar. Die Kinder müssen von den Eltern mit dem Mund-Nasen-Schutz ausgestattet werden, da diese ohnehin auch für den Schulweg benötigt werden. Lehrer werden versorgt, wenn benötigt, im Notfall gebe es ein Reservoir auch für Kinder.

Leistungsbeurteilung

Basis für die Leistungsbeurteilung in diesem Schuljahr bilden das Halbjahreszeugnis und jene bis zur Schließung am 16. März erbrachten Leistungen. Das sei eine solide Basis für die valide Beurteilung. Dazu kommen die Leistungen durch Distance Learning und jene des Unterrichts ab Mai. Schularbeiten finden keine statt – wenn eine Zwischenprüfung nötig ist, ist diese mündlich möglich.

In den Volksschulen wird es keine Klassenwiederholungen geben, außer es ist von den Eltern gewünscht. Bei allen anderen Schularten ist der Aufstieg mit einem „Nicht Genügend“ möglich, bei mehreren entscheidet die Klassenkonferenz. Auch dazu wird eine Richtlinie herausgegeben.

Ausnahmen

Wenn Schüler krank sind, sich psychisch nicht in der Lage sehen am Unterricht teilzunehmen oder kranken Menschen zuhause schützen müssen, dann gelten diese Schüler nach Meldung bei der Direktion als entschuldigt. Gleiches gilt auch für Lehrer – bei Vorerkrankungen, etc. - mit ärztlichem Attest. Auch ältere Lehrer müssen, wenn von ihnen gewünscht, nicht in der Schule unterrichten, dafür aber z.B. für Online-Unterricht zur Verfügung stehen.

Vorschulische Kinderbetreuung/Kindergärten

Die vorschulische Kinderbetreuung liege zwar nicht in seiner Kompetenz, Faßmann aber ersucht die Kindergartenbetreiber, alle Kinder aufzunehmen, die Betreuung brauchen – unabhängig vom Beruf der Eltern.


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