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WIEN/OÖ/NÖ. Am 27. Mai wurde die Novelle der „Covid-19-Lockerungsverordnung“ veröffentlicht, die unter anderem die Lockerungsmaßnahmen für Veranstaltungen ab Ende Mai beinhaltet. Wie daraus hervorgeht, gibt es nun auch deutliche Erleichterungen für Hochzeiten und Begräbnisse: Ab Freitag, 29. Mai sind hier wieder bis zu 100 Personen erlaubt.

Mehr Personen auf Hochzeiten sind wieder erlaubt. (Foto: Maksym Fesenko/Shutterstock.com)
Mehr Personen auf Hochzeiten sind wieder erlaubt. (Foto: Maksym Fesenko/Shutterstock.com)

„Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage der vergangenen Wochen können wir weitere Lockerungen zulassen: In der heute erlassenen Novellierung der Lockerungsverordnung werden vor allem Lockerungen zu Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich, beim Sport und bei Familienfeiern geregelt. Ich appelliere dennoch an die Bevölkerung, weiterhin mit Vernunft zu agieren und insbesondere die Abstandsregeln einzuhalten und den Mund-Nasen-Schutz weiterhin zu tragen. Die engagierte Umsetzung der Maßnahmen gegen eine Ausbreitung der Pandemie ist die Grundvoraussetzung für die schrittweise Öffnung“, so Gesundheitsminister Rudi Anschober zur weiteren Lockerung.

Zu finden ist die Novellierung der Lockerungsverordnung hier.

Hochzeiten und Begräbnisse

Ab 29. Mai sind Hochzeiten und Begräbnisse mit einer maximalen Anzahl von 100 Personen sowohl im Innen- als auch Außenbereich möglich.

Veranstaltungen

Die maximal zulässige Personenanzahl bei Veranstaltungen wird stufenweise erhöht: Mit 1. Juli sind Veranstaltungen mit zugewiesenen gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen bis zu 250 BesucherInnen möglich. Im Freiluftbereich erhöht sich die Anzahl auf 500.

Ab 1. August wird diese Anzahl auf 500 Besucher in geschlossenen Räumen und 750 Besucher im Freiluftbereich erhöht.

Weiters besteht ab 1. August 2020 die Möglichkeit, Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern in geschlossenen Räumen und mit bis zu 1.250 Besuchern im Freiluftbereich durchzuführen, sofern die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zustimmt. Auflagen, wie etwa die Corona-Situation im Einzugsgebiet sind dabei zu berücksichtigen.

Diese schrittweisen Erhöhungen gelten auch für Publikum bei Sportveranstaltungen, ohne Sitzplatz bleibt die Zahl mit 100 begrenzt.

Folgende allgemeine Auflagen gelten

  • Das Verabreichen von Speisen und der Ausschank von Getränken sind bei Veranstaltungen gemäß den Auflagen der Lockerungsverordnung möglich.
  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen entfällt beim Sitzen der Mund-Nasenschutz.
  • Bei Veranstaltungen mit über 100 Besuchern muss ein Covid-19 Beauftragter bestellt werden und ein entsprechendes Präventionskonzept ist umzusetzen

Für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Stehveranstaltungen) gilt die maximale Personen-Höchstzahl von 100. Dabei ist der Ein-Meter-Abstand einzuhalten (Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sind davon ausgenommen), in geschlossenen Räumen ist auch ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Die Personen-Höchstzahl bezieht sich rein auf das Publikum, benötigtes Personal wird nicht miteingerechnet.

Kultur

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Auflagen für Veranstaltungen sind damit auch Theateraufführungen, Opernvorstellungen aber auch Kinovorstellungen im Innen- wie auch im Freiluftbereich wieder möglich. Auch im Probenbreich für professionelle Kunstschaffende, aber auch im Amateurbereich wie bei Blasmusikkapellen gibt es mit der Lockerung Erleichterungen bezüglich der Teilnehmerzahlen.

Kurz: ab Freitag „Phase der Eigenverantwortung“

Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einem kurzen Pressestatement nach einer internationalen Videokonferenz mitteilt, soll es mit Freitag weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Österreich, geben. „Die nächste Phase, die wir schon am Freitag ankündigen können, ist die Phase der Eigenverantwortung.“ Dabei gehe um wenige und klare Regelungen und viel Hausverstand. Das Gesundheits- und das Innenministerium würden die Schritte vorbereiten.

Ebenso wurden am Freitag Änderungen beim Härtefallfonds angekündigt - Tips hat berichtet.


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