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LINZ. Schon seit Jahrzehnten ist Gewalt gegen Kinder gesetzlich verboten. Dennoch ist Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wieder im Steigen begriffen.

 (Foto: Ermolaeva Olga 84/Shutterstock.com)
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Seit 30 Jahren ist in Österreich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Verboten, dennoch machen diese noch häufig Gewalterfahrungen – das zeigt auch eine neue Studie des Instituts für Jugendkulturforschung im Auftrag der Kinder- und Jugendanwaltschaft (KiJa). 78 Prozent der Befragten fühlen sich in der Familie „sehr sicher“ und weisen sie damit als ihren wichtigsten Lebensbereich aus. Nach der Familie folgt derFreundeskreis, der für fast 70 Prozent ein sehr sicherer Ort ist. Im Vergleich dazu werden Schule, Arbeitsplatz und der Großraum Europa als weniger sicher empfunden. Im Gegensatz dazu steht, dass 24 Prozent angeben schon von den Eltern eine Ohrfeige bekommen zu haben – der häufigste Grund warum Jugendliche physische Gewalt erlebt haben. Der Aussage „Eine gesunde Watsche hat noch niemand geschadet“ stimmen fast ein Drittel der Jugendlichen zu. „Wenn jetzt ein Drittel der Jugendlichen diese Aussage befürwortet, finde ich das alarmierend. Da waren wir schon weiter“, Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und Jugendanwältin des Landes OÖ. Eine Befragung von Erwachsenen durch die KiJa OÖ im vergangenen Jahr, zeigte, dass nur rund ein Fünftel der Erwachsenen der Aussage zustimmten. „Ein weiterer Grund zur Besorgnis ist, dass das Gewaltschutzzentrum OÖ im Corona-Zeitraum 64 Fälle zugewiesen bekam, wo ein Elternteil gegen ein Kind vorgegangen ist - im Vergleichszeitraum 2019 waren es nur 26 Meldungen“, warnt Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer.

Diskussion über Gewaltschutz anhand des Verfahrens „Kurt gegen Österreich“

Mit dem Thema Gewalt gegen Kinder befasst sich auch die Podiumsdiskussion am 6. Oktober im Rahmen der zweiten Maria Schwarz-Schlöglmann Lecture zum Gewaltschutz: Die Diskussion befasst sich mit einem Fall aus dem Jahr 2012, wo der siebenjährige Sohn von Frau Kurt von seinem Vater in der Schule getötet wurde. Vorausgegangen war ein Betretungsverbot gegen den Täter, der seine Frau wiederholt misshandelt und bedroht hatte. Die Staatsanwaltschaft lehnte Festnahme und Untersuchungshaft jedoch ab. Eine Amtshaftungsklage verlief erfolglos. Nun entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, ob die Republik Österreich ihrer Schutzpflicht im Hinblick auf das Recht auf Leben ausreichend nachgekommen ist.

Das Verfahren Kurt gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist Thema der Podiumsdiskussion, die am 6. Oktober um 18 Uhr in der Johannes-Kepler-Universität stattfindet. Es diskutieren Sonja Aziz, die Anwältin der Beschwerdeführerin, Christian Berger, Third Party Intervener – Frauen*Volksbegehren sowie Michaela Egger, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums NÖ. Elisabeth Greif moderiert die Veranstaltung im Rahmen der zweiten Maria Schwarz-Schlöglmann Lecture zum Gewaltschutz. Die Vorständin des Instituts für Legal Gender Studies an der JKU, Silvia Ulrich und Frauenstadträtin Schobesberger eröffnen die Kooperationsveranstaltung des Gewaltschutzzentrums OÖ, des Instituts für Legal Gender Studies und des Frauenbüros der Stadt Linz.

„Unsere diesjährige Veranstaltung wird live auf DorfTV übertragen. Ich lade alle Interessierten ein, sich nächsten Dienstag zuzuschalten“, erklärt Stadträtin Eva Schobesberger.


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