Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Schulen und Kinderbetreuung im zweiten Lockdown - die Regelungen

Karin Seyringer, 02.11.2020 12:47

OÖ/NÖ/WIEN. Mit Dienstag, 3. November, 0 Uhr, gilt der zweite Lockdown in Österreich. Bildungsminister Heinz Faßmann hat heute vor Presse Details für Kinderbetreuung, Schule und Unis vorgestellt. Teils wird auf Distance Learning umgestellt – morgen, Dienstag, gilt als Übergangstag.

 (Foto: Oksana Kuzmina/Shutterstock.com)
(Foto: Oksana Kuzmina/Shutterstock.com)

Der große Unterschied zum Frühjahrs-Lockdown sei: Kindergärten und Schulen bleiben offen, so Bildungsminister Heinz Faßmann. Aber: Nötig sind weitere Schutzmaßnahmen. Man könne angesichts der Pandemieentwicklung nicht einfach sagen: „Weiter so.“

„Aus infektionsmedizinischer Sicht ist es gut und richtig, die Kindergärten und Schulen offenzuhalten“, so Infektiologin Petra Apfalter.

Kindergärten

„In der Elementarpädagogik heißt es besonders: keinen externen Eintrag“, so Faßmann. Die Kinder sollen daher am Eingang übergeben werden, Mund-Nasenschutz bei dieser Übergabe zu tragen. Bei der Betreuung der kleinen Kinder sei der Mund-Nasenschutz nicht verpflichtend. Bewegung im Freien, wenig Mischung der Gruppen wird empfohlen.

Pflichtschule 6- bis 14-Jährige

Im Pflichtschulbereich der 6- bis 14-jährigen (Volksschule, Mittelschule, AHS-Unterstufe, Polytechnische Schule) findet der Unterricht unter erhöhten Schutzmaßnahmen statt. Schulexterne Personen wirken derzeit nicht im Unterricht mit, externe Workshops etc. sind damit nicht möglich.

Auch dürfen aktuell keine Schulveranstaltungen wie Schikurse oder Ausflüge stattfinden. „Dennoch kann man weiterhin Unterricht im Freien machen, der Ausflug im Park um die Ecke ist nicht verboten, sogar wünschenswert – aber ein Ausflug mit der Straßenbahn durch halb Wien ist nicht ratsam“, so Faßmann.

Zudem kann im Pflichtschulbereich die Schulleitung befristet das Tragen von Masken im Unterricht veranlassen, wenn es zum Beispiel zu mehren positiven Fällen am Schulstandort kommt. „Das ist den ab 10-Jährigen noch eher zuzumuten als den 6-Jährigen“, so der Bildungsminister. „Ich vertraue hier klar auf die klug handelnden Schulleiter und Pädagogen.“

Lehrerkonferenzen finden künftig nur mehr online statt, alle Lehrer – Bundes – wie Landeslehrer – bekommen FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.

Sekundarstufe 2 – 15- bis 19-jährige

Schüler der Sekundarstufe 2, also 15- bis 19-Jährige, wechseln generell ins Distance Learning. Diese Gruppe sei aufgrund anderer sozialer Kontakte vergleichsweise stark von Infektionen betroffen, so Faßmann. „Über 15-Jährige können leichter selbstständig lernen und brauchen keinen unmittelbare elterliche Betreuung.“ Der Wechsel werde auch leichter gelingen als im Sommer, da neue Lern-Plattformen zur Verfügung stehen. Sollten keine Endgeräte zur Verfügung stehen, gibt es Leihgeräte.

In der Oberstufe sei aber auch Flexibilität gefragt, „wenn Lehrende erkennen, sie verlieren Schüler, dann kann schulautonom auch Gruppenunterricht in Präsenz stattfinden. Das gilt besonders auch für Schüler der Maturaklassen und Abschlussklassen. Gruppenunterricht ist auch bei fachpraktischem Unterricht möglich, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.

Bei Schularbeiten gilt: Jene, die in den ersten beiden Novemberwochen stattfinden, können abgehalten werden, wen entsprechend große Räume vorhanden sind und Abstand möglich ist, und wenn der Schularbeitsstoff schon vermittelt wurde.

Schularbeiten, die in der zweiten Novemberhälfte geplant waren, sollen auf Dezember verschoben werden. „Wir werden dafür sorgen, dass pro Schularbeitsfach nur eine Schularbeit pro Semester notwendig ist und das andere Formen der Leistungsbeurteilung größeren Stellenwert bekommen.“

Dienstag ist Übergangstag

Bei jenen, die auf Distance Learning umgestellt werden, gilt der Dienstag, 3. November, als Übergangtag. Die Schule kann betreten werden, um sich etwa Lernmaterialien, Bücher oder Hefte zu holen. Klassenvorstände können auch etwa noch eine Instruktions-Stunde abhalten.

Universitäten, Hochschulen

An Unis und Hochschulen wird ebenfalls weitgehend auf Distance Learing umgestellt. Nicht verschiebbare Lehre etwa im Labor oder in Werkstätten könne stattfinden. „Ich will nicht, das junge Menschen ihre wertvolle Studienzeit verlieren. Man kann ihre verlorene Zeit nicht kompensieren. Daher gibt es bestimmte Ausnahmen, sodass das Studium weiter möglich sein wird“, so Faßmann.

Wenn nötig, generell Distance Learning

Sollte es die Situation erforderlich machen, könnte auch an Pflichtschulen für einen oder mehrere Tage Distance Learning angeordnet werden. Das sei aber nur dann der Fall, „wenn es mehrere positive Corona-Fälle an einer Schule gibt, die Abklärung durch die Gesundheitsbehörde noch offen ist und der Vollbetrieb an der Schule gefährdet wäre“. Sollte dies nötig sein, muss ein Notbetrieb mit entsprechender Betreuung aufrechterhalten werden.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden