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OÖ. Oberösterreich schränkt ab kommender Woche Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern ein. Es gilt Besuchsverbot, mit wenigen Ausnahmen. Die neuen Regelungen gelten ab Dienstag, 10. November und sind vorerst zwei Wochen lang in Kraft.

In OÖ kommt wieder Besuchsverbot in Spitälern und Alten- und Pflegeheimen, bis auf wenige Ausnahmen. (Foto: Volker Weihbold)

„Die Lage ist ernst, sogar sehr ernst“, betonen heute Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer angesichts der stark steigenden Infektionszahlen und auch im Hinblick auf die gestiegene Zahl an verstorbenen Patienten. „Wir müssen alles tun, was möglich ist, um die Ausbreitung des Corona-Virus wieder zu verlangsamen.“

Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen

Am Dienstag, 10. November, tritt ein 14-tägiges Besuchsverbot für die oberösterreichischen Alten- und Pflegeheime in Kraft.

Ausgenommen sind lediglich

  • Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbewegung
  • Seelsorge
  • Begleitung von kritischen Lebensereignissen

Den Bewohnern können die Einrichtung jederzeit verlassen, etwa um Tätigkeiten des alltäglichen Lebens zu erledigen. Nach Rückkehr von Bewohnern in die Einrichtung wird eine Gesundheitskontrolle vorgenommen und je nach Einschätzung der Situation kann in weiterer Folge ein Antigen-Test erforderlich sein.

Mitarbeiter müssen während des Dienstes durchgehend eine CPA bzw. FFP2-Maske tragen.

Alle externen Dienstleiter sind ebenso während der Dauer des Besuchsverbotes vom Betreten der Einrichtungen ausgeschlossen, ausgenommen sind Arbeiten wie dringende Reparaturarbeiten. Weiters ergeht an die oö. Alten- und Pflegeheime eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen, die in den Häusern umzusetzen sind, um Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren.

Besuchsverbot in Krankenhäusern mit Ausnahmen

In den oö. Krankenhäusern wird die geltende 4x1-Regelung für Besuche ausgesetzt - es gilt ab Dienstag, 10. November auch hier für vorläufig 14 Tage ein Besuchsverbot.

Ausgenommen vom Besuchsverbot ist die

  • Begleitung von Menschen, die im Sterben liegen
  • der Besuch von Kindern sowie die Begleitung von Geburten

„Wissen, dass Maßnahmen hart sind“

„Die derzeitige Entwicklung der Corona-Infektionen erfordert von uns allen, dass wir Maßnahmen vor allem auch dort setzen, wo wir besonders gefährdete sowie kranke Menschen schützen müssen“, betonen Haberlander und Gerstorfer. „Den Entwicklungen in den Alten- und Pflegeheimen und Spitälern gilt jetzt unser größtes Augenmerk, darum setzen wir hier auch besonders strenge Maßnahmen, um die Einrichtungen und ihre Patienten bzw. Bewohner bestmöglich vor der Einschleppung von Infektionen zu schützen. Wir wissen, dass diese Maßnahme hart ist – für Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten und für Besucherinnen und Besucher. Wir bitten dennoch um Verständnis, die Vorgaben einzuhalten, uns muss bewusst sein, dass wir ansonsten noch einen viel höheren, einen viel schmerzlicheren Preis zahlen müssen, wenn es uns nicht gelingt, die Infektionszahlen einzudämmen.“


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