WIEN/OÖ/NÖ. Ab 18. Jänner soll zum Besuch der Gastro, von Veranstaltungen und im Tourismus ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden müssen. Zuletzt gab es unter anderem Diskussionen, wer dies kontrollieren soll. Bundeskanzler Sebastian Kurz gab im „ZiB 2“-Interview nun erste Details bekannt.
Der Plan der Bundesregierung sieht vor, dass mit 18. Jänner Geschäfte und die Gastro wieder öffnen dürfen, auch Veranstaltungen sollen wieder stattfinden dürfen. Um daran aber teilnehmen zu dürfen oder die Gastro zu besuchen, müssen Besucher aber einen negativen Covid-19-Test vorlegen. Für alle anderen gilt der Lockdown bis 24. Jänner.
Bundeskanzler Sebastian Kurz hat im „ZiB 2“-Interview nun erste Details dazu bekannt gegeben, unter anderem auch, wer denn die Tests kontrollieren soll. Vor allem diese Thematik hatte zuletzt für Diskussionen gesorgt.
Behörden in der Gastro, Betreiber in Kultur, Sport und Tourisums
Demnach sieht der Plan vor, dass in der Gastronomie die Tests von den Behörden kontrolliert werden sollen. Die Gastro soll mit einem bis zu einer Woche alten negativen Testergebnis besucht werden können. „Hier werden Gesundheitsbehörden Stichproben durchführen, und sie können auf die Hilfe anderer Behörden wie zum Beispiel von der Polizei zurückgreifen“, so Kurz. Gleichzeitig betonte der Bundeskanzler, es sei ein „Irrglaube“, dass die Gastro nach 18. Jänner nicht rund um die Uhr aufmachen werde, es werde noch andere Sicherheitskonzepte brauchen.
Bei Veranstaltungen, im Kultur- und Sportbereich sowie im Tourismus sollen die Veranstalter und Betreiber für die Kontrolle sorgen. Gemeinsam etwa mit dem Vorweisen eines Tickets oder dem Meldezettel im Hotel solle das negative Testergebnis vorgelegt werden. Hier dürfe das Testergebnis aber nicht älter als 48 Stunden sein.
Gesetzesänderung notwendig
Von 15. bis 17. Jänner soll es in Österreich die nächsten Massentests geben, bei denen man sich „Freitesten“ kann. „Wenn wir nicht die nächsten Monate im Lockdown verbringen wollen, müssen wir auf Tests setzen“, so Kurz.
Für die erste Jännerwoche hatte Gesundheitsminister Rudi Anschober zuletzt eine Verordnung mit den Regelungen zum „Freitesten“ angekündigt. Für dieses ist eine Gesetzesänderung notwendig. Zwar liegt noch kein offizieller Entwurf vor, ersten Medienberichten zufolge sollen von der Testpflicht nicht nur Gastro, Kultur- und Sportveranstaltungen oder Hochzeitsfeiern davon umfasst sein, sondern auch Veranstaltungen im privaten Bereich.
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