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LINZ. Seit Bestehen des Linzer Kautionsfonds zu Beginn des Jahres 2020 haben in Summe 48 Linzer die Sozialleistung in Anspruch genommen. Insgesamt wurden im letzten Jahr mehr als 34.000 Euro ausbezahlt. 45 Personen erhielten das zinsenlose Darlehen für Kautionen oder Baukostenzuschüsse, drei Personen bekamen zudem aufgrund des besonderen Härtefalls eine einmalige Beihilfe.

 (Foto: Erwin Wodicka)
(Foto: Erwin Wodicka)

„Beim Kautionsfonds handelt es sich um eine freiwillige Sozialleistung der Stadt Linz zur Unterstützung bei der Anmietung einer Wohnung, wenn die Betroffenen sonst nicht in der Lage wären, die notwendigen Mittel selbst zu finanzieren“, erklärt Vizebürgermeisterin Karin Hörzing. „Oft scheitert die Wohnungssuche trotz dringendem Bedarf an der verlangten Kaution in Höhe von zumeist drei Monatsmieten. Hier unterstützt die Stadt Linz mit dem zinsenlosen Darlehen“. In Summe ist der Kautionsfonds jährlich mit 50.000 Euro dotiert.

Maximal 1.500 Euro für Familien, 1.000 Euro für Einzelpersonen

Die Höhe des jeweiligen Kautionsbeitrags ist mit der Hälfte der vereinbarten Bruttokaution bemessen und beträgt maximal 1.500 Euro für Familien und 1.000 Euro für Einzelpersonen. Ansuchen können alle Bürger mit Hauptwohnsitz in Linz ab einem Mindestalter von 18 Jahren, bei denen ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt, die notwendigen Mittel aber nicht selbst aufgebracht werden können. Asylwerber sind von der Regelung ausgenommen. Die Einkommensgrenzen liegen für Alleinstehende bei einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1.400 Euro, für Paare bei bis zu 2.100 Euro. Pro Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 200 Euro. Empfänger des Kautionsbeitrages sind die Vermieter.

Weitere Voraussetzungen sind eine angemessene Wohnnutzfläche von maximal 50 Quadratmetern für die erste Person und maximal 15 Quadratmetern für jede weitere Person. Zudem ist ein (Vor-)Mietvertrag bzw. ein Nachweis über das Miet- und Benützungsverhältnis mit Angabe der Gesamtnutzfläche der anzumietenden Wohnung erforderlich, ebenso wie eine Aufstellung über die Wohnungskosten.

Umwandlung in einmalige Beihilfe

In besonderen Härtefällen kann das gewährte zinsenlose Darlehen teilweise oder zur Gänze in eine einmalige Beihilfe umgewandelt werden, wenn eine Rückzahlung tatsächlich nicht möglich ist. Wenn bereits einmal ein Kautionsbeitrag genehmigt wurde, ist die Gewährung eines weiteren Kautionsbeitrages erst möglich, wenn der geleistete Beitrag zurückbezahlt wurde.

Anträge bei der Fachstelle Kompass Sozialberatung

Anträge können bei der Fachstelle Kompass Sozialberatung der Stadt Linz gestellt werden. Dafür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.


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