WIEN/OÖ/NÖ. Der Hauptausschuss hat grünes Licht für die fünfte Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung gegeben. An den aktuellen Regelungen ändert sich wenig, Hundeschulen dürfen aber wieder öffnen.
Mit der Genehmigung mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurden die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen für weitere zehn Tage bis inklusive Ostersamstag verlängert. Über die weitere Vorgehensweise nach dem 3. April wird voraussichtlich in der Karwoche beraten.
Hundeschulen: Gruppenausbildungen im Freien
Eine kleine Erleichterung bringt die Novelle für Hundeschulen: Sie dürfen ab Donnerstag wieder Gruppenausbildungen durch Hundetrainer im Freien anbieten.
Zudem sind kleinere Adaptierungen im Bereich von Alten- und Pflegeheimen sowie von Gesundheitseinrichtungen vorgesehen. So wird etwa das verpflichtende Aufklärungsgespräch mit Heimbewohnern nach einem mehrstündigen Ausgang aus der Verordnung gestrichen. In Bezug auf Sport- und Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Freien wird klargestellt, dass Organisatoren nicht in die Höchstzahl von zwei volljährigen Betreuungspersonen einzurechnen sind.
Weitere Lockerungen kündigte Gesundheitsminister Rudi Anschober im Bereich der Alten- und Pflegeheime an, diese würden derzeit vorbereitet.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden