Stadt Linz stellt Online-Service für Befreiung von der Covid-19-Impfpflicht zur Verfügung
LINZ. Seit 5. Februar gilt die Corona-Impfpflicht. Ausnahmen können in Linz über ein eigens dafür geschaffenes Online-Service beantragt werden.
Seit Samstag, 5. Februar 2022, ist das Impfpflichtgesetz Österreich in Kraft, welches eine Impfpflicht gegen Covid-19 für alle Personen über 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich vorschreibt. Es sind jedoch auch Ausnahmen vorgesehen, geregelt in der seit Dienstag, 8. Februar 2022, gültigen Verordnung zum Impfpflichtgesetz: So müssen sich etwa Schwangere, Genesene für 180 Tage, Personen, die durch eine Impfung gefährdet werden könnten (zum Beispiel Autoimmunerkrankung mit Schub, Krebspatienten, Organtransplantationen etc.), oder Menschen ohne ausreichende Immunantwort keiner Schutzimpfung unterziehen. Diese Ausnahmen sind von Krankenhausambulanzen, niedergelassenen Epidemieärzten oder den örtlich zuständigen Amtsärzten zu bestätigen. Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger kritisiert die Umsetzung des Impfgesetzes durch das Gesundheitsministerium.
Online-Abwicklung in Linz
„Das Chaos bei den Impfbefreiungen war einmal mehr vorhersehbar und damit auch vermeidbar. So hat das Gesundheitsministerium bis heute kein einheitliches Online-System dazu auf die Schienen gebracht. Wie bereits bei den Massentestungen vor mehr als einem Jahr liegt es wieder einmal mangels bundesweiter Konzepte an den Städten und Bezirksverwaltungen. Diese müssen nun - mit großem Personalaufwand und persönlichem Einsatz unzähliger Mitarbeiter - Einzellösungen finden, um die Vorgaben der Bundesregierung überhaupt umsetzen zu können“, so Luger.
In Linz am Magistrat macht sich diesbezüglich bereits ein großer Informationsbedarf bemerkbar: Die Telefone im Bürger Service Center stehen nicht mehr still, viele Menschen kommen persönlich, um sich über eine Impfbefreiung zu informieren. Der Magistrat hat einen solchen Ansturm erwartet und ein Online-Service entwickelt. Die Antragstellung für Personen mit Hauptwohnsitz in Linz ist über ein Online-Formular mit Upload-Möglichkeit für Atteste auf der städtischen Website auf www.linz.at/corona-impfung.php möglich.
Bestätigung elektronisch oder per Post
Die hochgeladenen Befunde werden von den zuständigen Amtsärzten geprüft und bearbeitet. Für die Bearbeitung sind entsprechende Arztbefunde unbedingt erforderlich. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen können keine persönlichen Termine bei Amtsärzten vereinbart werden. Bei positiver Erledigung erhalten die Antragsteller eine entsprechende Bestätigung innerhalb der kommenden Wochen elektronisch bzw. auf dem Postweg. Verwaltungsstrafen sind laut Impfpflichtgesetz erst ab 16.März 2022 vorgesehen.
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