Volksbefragung zum Westring: Aktivisten erheben Vorwürfe gegen Magistrat (Update: 27.04)
LINZ. Ein Bündnis aus mehreren Initiativen will, wie berichtet, weiter für die Einleitung einer Volksbefragung zur Westring-Autobahn kämpfen. Die Aktivisten werfen dem Magistrat vor, „die Zahl der gültigen Unterschriften nach unten zu drücken“, heute ist der erste Termin für eine Akteneinsicht geplant. Bürgermeister Klaus Luger kann die Aussagen nicht nachvollziehen und nennt die Kriterien für eine zulässige Volksbefragung.
Ein Bündnis aus mehreren Initiativen hatte Unterschriften für die Einleitung einer Volksbefragung gesammelt, konkret ging es um die finanzielle Beteiligung der Stadt Linz am Bau der Westring-Autobahn. Der Magistrat meldete nach einer Prüfung, dass nur 4.872 Unterschriften die Gültigkeitskriterien erfüllen und die Volksbefragung somit nicht durchgeführt wird. In Linz sind für eine Volksbefragung mindestens 6.104 gültige Unterschriften notwendig.
Unterschiedlicher Auffassung über Nachreichung fehlender Unterschriften
Daraufhin kündigten die Aktivisten an, die fehlenden Unterschriften nachreichen zu wollen, auch diesem Vorhaben wurde eine Absage erteilt: aus dem Büro von Bürgermeister Klaus Luger hieß es, dass dies laut Statut nicht möglich sei. Eine andere Rechtsmeinung vertritt der Linzer Anwalt Helmut Blum, den die Initiative offenbar zu Rate gezogen hat: „Die bereits vorliegenden Unterstützungserklärungen können bei einem neuen Antrag auf eine Volksbefragung (zusammen mit neu gesammelten Unterstützungserklärungen) verwendet werden; da ein geänderter Sachverhalt vorliegt, kann insoweit auch von entschiedener Sache (res iudicata) nicht gesprochen werden“.
Kundgebung und Aktionskonferenz
Das Bündnis fordert nun vom Linzer Gemeinderat, bei der nächsten Sitzung am 24. Mai 2023 einen Beschluss für eine Volksbefragung zu fassen. Dazu soll auch eine Kundgebung vor dem Alten Rathaus unter dem Motto „Lasst die Linzer:innen mitreden - Volksbefragung“ stattfinden. Als weiterer Schritt wird eine Aktionskonferenz am 31. Mai angekündigt, zu der alle Bürger und Initiativen eingeladen werden, um Handlungsmöglichkeiten zu besprechen - sowohl auf kommunaler als auch auf bundespolitischer Ebene.
Bürgermeister: „Aussagen nicht nachvollziehbar“
Auf Tips-Nachfrage heißt es aus dem Büro von Bürgermeister Klaus Luger, dass die Aussagen nicht nachvollziehbar seien, da die Mitarbeiter der Wahlbehörde in detaillierter Arbeit alle Unterschriften überprüft hätten und dabei festgestellt hätten, dass die Anzahl der eingebrachten Unterschriften nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die zugrundeliegenden Kriterien für eine zulässige Volksbefragung sind laut Luger folgende Punkte:
- Das Verlangen muss von einer Anzahl von Personen gestellt werden, die der Zahl von 4% der bei der letzten Gemeinderatswahl Wahlberechtigten entspricht; konkret sind das 6.104 Personen
- Wirksam am Verlangen beteiligen können sich lediglich Personen, die das Wahlrecht zum Gemeinderat haben
- Die Gemeinderatswahlberechtigung muss sowohl am Tag der Unterschriftsleistung als auch am Tag der Einreichung gegeben sein
- Voraussetzung der Gemeinderatswahlberechtigung sind: Erreichung des Wahlalters (Vollendung des 16. Lebensjahres), Hauptwohnsitz in Linz und die Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
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