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Online Redaktion, 17.05.2023 16:12

LINZ. Ein 17-jähriger musste sich heute am Landesgericht Linz wegen „schwerer gemeinschaftlicher Gewalt als Bestimmungstäter“ verantworten. Er wurde rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Probezeit verurteilt.

Im Zuge der Halloween-Prozesse wurde ein 17-jähriger als Aufwiegler zu sechs Monaten Haft rechtskräftig verurteilt. (Foto: FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR)

Der Tischlerlehrling hatte vergangenes Jahr ein Video gepostet, das Parallelen zum Spielfilm „Athena“ gezogen hat, in dem es um Straßenschlachten zwischen Jugendlichen und der Polizei in der französischen Vorstadt geht. Laut Berichten der OÖN und des ORF habe der Jugendliche im Prozess versichert, dass er mit dem Video „nur berühmt werden“ wollte.

Er selbst war bei den Randalen in der Innenstadt nicht anwesend, stellte aber das erwähnte Video am 30. Oktober 2022 online und verknüpfte es mit einem Foto des Linzer Taubenmarkts. Für „schwere gemeinschaftliche Gewalt als Bestimmungstäter“ drohen bis zu eineinhalb Jahren Haft.


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