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Klimakleber in Linz: Landesverwaltungsgericht weist Beschwerde als unbegründet ab

Online Redaktion, 21.08.2023 15:11

LINZ. Die Landespolizeidirektion verhängte gegen mehrere Klimakleber Geldstrafen. Die dagegen erhobene Beschwerde der Aktivisten wurde nun vom Landesverwaltungsgericht OÖ abgewiesen. Jedoch wurde die Höhe der Strafzahlung reduziert.

Klimakleber der "Letzten Generation" bei einer Aktion auf der Nibelungenbrücke (Foto: laumat.at/Leserfoto)

Aufgrund der Bestimmungen zur Störung der öffentlichen Ordnung und des Versammlungsgesetzes verhängte die Landespolizeidirektion Oberösterreich Geldstrafen gegenüber einigen Klimaaktivisten.

Dagegen erhoben diese Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Ihr Verhalten sei durch verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte gerechtfertigt und außerdem würde der Strafausschließungsgrund des rechtfertigenden und entschuldigenden Notstands vorliegen.

Beschwerden abgewiesen

Diese Beschwerden wies das Landesverwaltungsgericht nun als unbegründet ab, jedoch seien die Geldstrafen zu reduzieren, auf jeweils 100 Euro pro Verstoß.

Bei einer Ordnungsstörung bestehe laut Aussendung des Landesverwaltungsgerichts der Erfolg darin, dass der normale Ablauf an einem öffentlichen Ort beeinträchtigt wird. Das Sich-fest-Kleben auf einer von Fahrzeugen benützten Straße, welche zudem als verkehrsneuralgischer Punkt zu betrachten ist, um die Durchlässigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumindest zu behindern, sei jedenfalls als Störung der öffentlichen Ordnung zu qualifizieren.

Das Recht auf Versammlung sei nur unter möglichster Schonung der Rechte Dritter auszuüben und dürfe nicht zum Schaden anderer missbraucht werden. Die verfahrensgegenständliche Aktion sei zwar nicht als Versammlung angemeldet, jedoch im Vorfeld geplant und abgestimmt gewesen.

Auch ein rechtfertigender und entschuldigender Notstand sei nicht zu erkennen gewesen. Weder handle es sich bei der Aktion um ein taugliches Mittel, das der Beseitigung eines Notstands unmittelbar diene, noch um das schonendste. Da die Verursachung einer Verkehrsblockade in verschiedener Hinsicht eine zusätzliche Umweltbelastung darstelle.

FPÖ und SPÖ begrüßen das Urteil

Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) begrüßt das Urteil des Landesverwaltungsgerichts, fordert aber eine generelle Gesetzesänderung für Schadensersatzansprüche. Diese soll ermöglichen, dass sich Betroffene, die durch diese Störaktionen in ihren vorgesehenen Aufgaben Schaden erleiden, Ansprüche stellen können. „Die Klima-Kleber provozieren bewusst und wollen das gesellschaftliche Leben kurzfristig lahmlegen. Das ist eine unerträgliche Provokation einer irregeleiteten Minderheit. Das Strafrecht sollte hier verschärft werden, da solche Aktivitäten überhandnehmen! Zu leistende Schadenersatzansprüche sind gesetzlich zu regeln“, so das Linzer Stadtoberhaupt.

Auch Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher FPÖ OÖ LAbg. Michael Gruber begrüßt die Abweisung der Klimakleber-Beschwerde: „Nun haben wir es Schwarz auf Weiß: Klimakleber brechen mit Absicht Gesetze, stören die öffentliche Ordnung und halten sich nicht an das Versammlungsgesetz. Im ersten Halbjahr gab es diesbezüglich in Österreich über 1.700 Anzeigen und 400 Festnahmen.“

Es werde laut Gruber Zeit, diese Machenschaften durch neue Strafbestimmungen zu beenden. „Für Unbelehrbare fordern wir deshalb die Einführung des Deliktes ‚Behinderung von Einsatzfahrten‘, das insbesondere bei bewussten Straßenblockaden zur Anwendung kommen soll. Außerdem müssen Klimaterrorismus und Klimaextremismus künftig im Verfassungsschutzbericht aufgenommen werden“, so Gruber, der auch auf eine aktuelle Umfrage des Magazins profil verweist, in der sich 76 Prozent der Österreicher für eine Haftstrafe bis zu drei Monaten für Klimakleber aussprechen, wenn Einsatzkräfte wie Rettung, Polizei oder Feuerwehr durch Klebeaktionen behindert werden. “Bemerkenswert: Auch 34 Prozent der Grünwähler wollen die Klimakleber hinter Schloss und Riegel sehen. Die Klimakleber gehen also auch der eigenen Partei auf die Nerven“, so Gruber.


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