Fall Christa P.: Zwei Jahre Haft
LINZ. Am Landesgericht Linz wurde am Dienstagvormittag ein 44-jähriger wegen Imstichlassen einer Verletzten und Störung der Totenruhe zu insgesamt zwei Jahren Haft verurteilt, nachdem die 54-Jährige Christa P. in seiner Wohnung verstorben war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Christa P. aus Linz verschwand in der Nacht auf den 14. Oktober 2023. Ihr letzter bekannter Aufenthaltsort war die Wohnung ihres Bekannten, Rene M. Dieser gab zunächst an, dass Christa P. seine Wohnung lebend wieder verlassen habe. Nach mehreren Monaten erfolgloser Suche erzählte Rene M. schließlich einem Verwandten, dass Christa P. in seiner Wohnung verstorben sei und er die Leiche in einem Feld vergraben hatte. Der Verwandte informierte die Polizei, welche die Leiche dann auch tatsächlich vergraben in einem Feld in Linz-Ebelsberg fand.
Eine Obduktion ergab, dass Christa P. an einer hohen Dosis Morphine verstorben sein musste. Hinweise auf Fremdeinwirkungen wurden keine gefunden. Verhandelt wurde am Landesgericht Linz wegen „Imstichlassen einer Verletzten“ und „Störung der Totenruhe“. Rene M. bekannte sich vor Gericht schuldig. Nach etwa eineinhalb Stunden und der Anhörung mehrerer Zeugen wurde ein Urteil verkündet: Zwei Jahre Freiheitsstrafe. 18 Monate davon muss Herr M. wegen einer Verurteilung im Juni 2024 absitzen, sechs Monate kommen nach der heutigen Verhandlung noch hinzu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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