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Fall Aloisianum: Prozess endet mit Diversion

Online Redaktion, 24.01.2025 19:16

LINZ. Am Freitag, 24. Jänner, standen fünf teils inzwischen ehemalige Schüler des Linzer Gymnasiums Aloisianum vor Gericht, ihnen wurde das Vergehen der Nötigung angelastet. Der Prozess vor dem Landesgericht Linz endete Freitag Abend laut Medienberichten mit einer diversionellen Erledigung.

Der Prozess fand am 24. Jänner am Landesgericht Linz statt, es gab eine diversionelle Erledigung (Symbolfoto). (Foto: Volker Weihbold)
Der Prozess fand am 24. Jänner am Landesgericht Linz statt, es gab eine diversionelle Erledigung (Symbolfoto). (Foto: Volker Weihbold)

Am Landesgericht Linz verantworten mussten sich drei 17-jährige und zwei 16-jährige teils mittlerweile vom Unterricht ausgeschlossene Schüler des Aloisianums, denen das Vergehen der Nötigung angelastet wurde.

Während einer Klassenfahrt nach Assisi in Italien im April 2024 sollen zwei der Burschen eine 15-jährige Mitschülerin gegen ihren Willen in ein Hotelzimmer getragen und die Zimmertür versperrt haben. Einer der beiden soll dem Mädchen laut Anklage sinngemäß auch mit Vergewaltigung gedroht haben.

Mitschüler und Lehrerin als Zeugen

Das Mädchen soll dann „unter diesem Eindruck der Überlegenheit der Anwesenden“, wie es seitens des Landesgerichts heißt, dazu genötigt worden sein, den Angeklagten den Rücken „auszuknacksen“. Später soll der Schülerin gedroht worden sein, sie in einen Schrank zu sperren und dass sie erst gehen dürfe, wenn sie einem der Burschen nach dessen Toilettengang „den Hintern auswische“.

Als Zeugen im Verfahren waren das Opfer, vier Mitschüler sowie eine Lehrerin geladen.

Prozess endet mit Diversion

Drei der fünf Angeklagten bekannten sich laut OÖN nicht schuldig, gaben aber zu, eventuell etwas zu weit gegangen zu sein. Zwei übernahmen die „volle Verantwortung“, ihre Verteidiger plädierten für eine Diversion.

Dazu kam es auch: Der Prozess gegen die fünf angeklagten Burschen ist am Freitagabend laut Medienberichten mit einer diversionellen Einigung zu Ende gegangen. Zudem sei eine Teilschadensgutmachung noch im Gerichtssaal in bar an den Anwalt des Opfers übergeben worden.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig eingestellt.


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