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Grünes Licht für Wohnbauprojekt am Freinberg – Anrainer scheitern mit Revision

Baumgartner Anna, 21.07.2025 14:49

LINZ. Der Weg für das umstrittene Wohnbauprojekt auf dem Areal der Minigolfanlage am Linzer Freinberg ist endgültig frei. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Einspruch der Bürgerinitiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt“ abgewiesen und damit die vorhergehenden Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts OÖ sowie des Verfassungsgerichtshofs bestätigt. Die Umwidmung des Grundstücks in Bauland gilt damit als rechtsgültig. Die Bebauung könnte noch in diesem Herbst starten.

Umwidmung: Golfplatz soll schon bald einer Wohnanlage weichen. (Foto: Bürgerinitiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt“)

Die Bürgerinitiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt“, kämpft seit Jahren gegen die Umwidmung des Minigolfplatzes am Linzer Freinberg. In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche rechtliche Schritte in die Wege geleitet, jedoch ohne Erfolg. Nachdem eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert war, ist nun auch der Einspruch vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof abgelehnt worden. 

Lange Vorgeschichte

Das umstrittene Wohnbauprojekt auf dem Areal der Minigolfanlage am Linzer Freinberg hat bereits eine längere Vorgeschichte. Das rund 5.000 Quadratmeter große Grundstück gehörte ursprünglich dem Kollegium Aloisianum beziehungsweise dessen Immobilientochter „Freinberg Immo“. Der Verkauf des Areals stand im Zusammenhang mit der umfassenden Sanierung und Modernisierung der Jesuitenschule. Ein Investitionsvolumen von rund 17 Millionen Euro war damals vorgesehen. Um einen Teil dieser Summe zu finanzieren, haben sich die Verantwortlichen im Jahr 2018 dazu entschieden, das Areal zu veräußern.

Von Grünland zu Bauland

Anschließend wurde das Grundstück baurechtlich aufgewertet. Anfang 2020 beschloss der Linzer Gemeinderat – gegen die Stimmen von Grünen und NEOS – die Umwidmung von Grünland in Bauland. Kurz darauf verkaufte das Aloisianum die Fläche an die Swietelsky AG. Diese plant dort unter dem Namen „Stadtvillen Freinberg“ den Bau von vier Stadthäusern mit über 30 Eigentumswohnungen im gehobenen Segment, Vormerkungen sind bereits möglich.

Gegen die Umwidmung und das Projekt formierte sich frühzeitig Widerstand. Die Bürgerinitiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt!“ sieht in dem Vorgang eine gesetzeswidrige Anlasswidmung ohne öffentliches Interesse. Sie kritisierte vor allem die Herauslösung des Grundstücks aus dem Grüngürtel und spricht von einem möglichen Fall struktureller Korruption. „Wir kämpfen für unser Naherholungsgebiet und gegen einen besonderen Sündenfall, der nach struktureller Korruption aussieht“, sagt Renate Ortner, Sprecherin der Bürgerinitiative.

Rechtliche Instanzen

Sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Bundesverwaltungsgerichtshof haben die Klage beziehungsweise Revision der Bürgerinitiative abgewiesen. Von Seiten des Verfassungsgerichtshofs sei man mit fünf Zeilen abgespeist worden, heißt es. Die Initiative kündigt nun einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Ziel sei es, dass das Verfahren noch einmal neu aufgerollt wird, so Ortner. Im Mittelpunkt stehen wieder einmal die Verfahrensmängel aus dem Jahr 2020. Für eine Anlasswidmung hätte ein öffentliches Interesse bestehen müssen. Damals wurde die Umwidmung damit begründet, dass ein Wohnungsmangel bestanden habe. Ortner sieht diese Legitimation aufgrund der hohen Leerstände in Linz als hinfällig an.

Von Seiten des Anwalts Helmut Blum heißt es dazu: „Der nächste Schritt ist die Einbringung einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dort werden wir die Verletzung von Rechten meiner Mandantinnen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend machen, unter anderem das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) und das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums (Art. 1 1.ZPEMRK). Der EGMR hat nicht die Kompetenz, nationale Entscheidungen der Behörden oder Gerichte eines Mitgliedstaates aufzuheben oder abzuändern. Er kann aber Menschenrechtsverletzungen feststellen und den belangten Staat zur Bezahlung einer angemessenen Entschädigung für die erlittene Rechtsverletzung verurteilen. Ein für den Beschwerdeführer positives Urteil kann die Grundlage für eine Wiederaufnahme des nationalen Verfahrens sein.“

Möglicher Baustart im Herbst

Trotz des anhaltenden Protests ist die rechtliche Lage mittlerweile weitgehend geklärt. Swietelsky hält bereits eine Baugenehmigung in Händen, wie die OÖN berichten. Mit dem Bau könnte noch im Herbst begonnen werden. Das Aloisianum hat sich aus der Causa weitgehend zurückgezogen. Das ursprüngliche Angebot, eine alternative Fläche für eine neue Minigolfanlage in der Nähe zur Verfügung zu stellen, wird jedoch bekräftigt.


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Carl P.
Carl P.
28.07.2025 19:54

Die Umwidmung von wichtigen Grünzonen in Bauland durch die S

Der Vorgang einer Umwidmung ohne öffentliches Interesse durch die Linzer SPÖ ist aus Wählersicht abzulehnen. Wir haben immer höhere Temperaturen in Linz, weil immer mehr Bodenversiegelung stattfindet. Die Linzer, welche die Grünzone als Erholungsgebiet brauchen und schätzen begrüßen daher die Einbringung einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.


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