30 kostenfreie Plakatflächen im Linzer Stadtgebiet
LINZ. An 30 eigens dafür vorgesehenen Standorten kann jeder Bürger in Linz kostenfrei und frei zugänglich plakatieren.
Die über das gesamte Stadtgebiet verteilten Flächen, stehen allen zur Verfügung – kostenlos, barrierefrei und flächendeckend. Die Plakatflächen sind mit offiziellen Tafeln gekennzeichnet und befinden sich in gut frequentierten Lagen, etwa an Volkshäusern, Unterführungen, bei öffentlichen Verkehrsknoten oder im Nahbereich von Freizeiteinrichtungen.
„Mit den 30 frei zugänglichen Plakatflächen schaffen wir einen einfachen und fairen Zugang zu öffentlicher Sichtbarkeit – unabhängig vom Budget. Sie schaffen Raum für Ideen und Engagement, für Vereine, Initiativen und Einzelpersonen. Gerade kleinen Projekten geben wir damit die Bühne, die sie verdienen“, ist Liegenschaftsreferentin und Vizebürgermeisterin Merima Zukan überzeugt.
Alle 30 Plakatflächen im Linzer Stadtgebiet:
- Aubrunnerweg – Umkehrschleife JKU / Universität
- Schumpeterstraße – Spielplatz
- Dornacher Straße – ASKÖ Steg
- Commendastraße – Unterführung
- Kirchmühlstraße – Spielplatz
- Leonfeldner Straße 123-130 – Unterführung
- Im Bachlfeld – Volkshaus Harbach
- Prunbauerstraße – Unterführung
- Hinsenkampplatz – Unterführung
- Ars-Electronica-Straße – Fahrradrampe
- Obere Donaustraße – Donaugarten
- Untere Donaulände – Parkbad
- Huemerstraße – Stadtpark
- Krankenhausstraße 26 – Fun Court
- Volksgartenstraße – Fun Court
- Blumauerstraße – Hundefreilauffläche Musiktheater
- Stieglbauernstraße 10 – Kiosk
- Uhlandgasse 5 – Volkshaus Bindermichl
- Schiffmannstraße – Fun Court
- Vogelfängerweg – Volkshaus Neue Heimat
- Dauphinestraße – Schörgenhubstraße Unterführung West
- Dauphinestraße – Schörgenhubstraße Unterführung Ost
- Rädlerweg Allendeplatz – Fun Court
- Spinnereistraße 1
- Wiener Straße 477 – Unterführung
- Traundorfer Straße – Haltestelle Hillerstraße
- Schiltenbergstraße – Fun Court
- Traundorfer Straße – Haltestelle Ebelsberg Bahnhof
- Heliosallee 134 – Solar City
- Raffelstettner Straße 30 – Umkehrschleife Pichlinger See
Vor der Auswahl wurde jeder Standort sorgfältig vom Magistrat überprüft. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf das Ortsbild, stadtplanerische und verkehrstechnische Aspekte sowie die Schonung städtischer Grünflächen gelegt.
Mit der Plakatierungsverordnung der Landespolizeidirektion OÖ, die seit 11. September 2023 in Kraft ist, wurde ein klar geregelter Rahmen für das Plakatieren im öffentlichen Raum geschaffen. Die Verordnung stellt aber auch klar, dass Plakatierungen außerhalb dieser gekennzeichneten Stellen unzulässig sind.
Die Stadt Linz übernimmt die Pflege der Flächen, um eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen.
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