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Landesgericht weist Kerschbaum-Klage auf Kündigungsentschädigung ab

Online Redaktion, 29.04.2026 10:45

LINZ. Das Landesgericht Linz hat in einem nicht rechtskräftigen Teilurteil die vom entlassenen LIVA-Intendanten Dietmar Kerschbaum geforderten Ansprüche auf Kündigungsentschädigung abgewiesen.

Dietmar Kerschbaum fordert von der LIVA unter anderem eine Kündigungsentschädigung von über 1 Million Euro. (Foto: Weihbold)

Aufgrund seiner Entlassung am 9. Juli 2024 brachte Dietmar Kerschbaum gegen die LIVA eine Klage unter anderem auf Kündigungsentschädigung von über 1 Million Euro ein, weil die Entlassung nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Dieses Klagebegehren hat nunmehr das Landesgericht Linz als Arbeitsgerichts- und Sozialgericht mit Teilurteil abgewiesen. Die Entlassung von Kerschbaum sei berechtigt und rechtzeitig erfolgt, so das Landesgericht Linz in seiner Begründung. Kerschbaum hat nunmehr vier Wochen Zeit gegen dieses Teilurteil Berufung zu erheben. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Über den von Kerschbaum ebenfalls gegen die LIVA geltend gemachten Anspruch auf Schadenersatz wegen Rufschädigung hat das LG Linz noch nicht entschieden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der LIVA, Meinhard Lukas, freut sich über diesen „Etappenerfolg“. „Das Urteil kann als Richtschnur verstanden werden, wie Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen mit deren Vermögen umzugehen haben“, betont Lukas. „Das Verfahren ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Es liegt ein nicht rechtskräftiges Teilurteil vor. Damit ist es viel zu früh für eine abschließende Bewertung der gesamten Causa.“


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