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OÖ. Der Herbst bedeutet besondere Vorsicht vor Wildunfällen auf den oberösterreichischen Straßen. Der Verkehrsclub Arbö hat Tipps, wie man bei Wildwechsel hinterm Steuer richtig reagiert und wie man Wildunfälle vermeiden kann.

 (Foto: WildMedia/Shutterstock.com)
(Foto: WildMedia/Shutterstock.com)

Die Ernteaktivitäten auf den Feldern schicken Rehe, Hasen, Wildschweine und Co. auf die Suche nach Nahrung. Die Tiere kreuzen unweigerlich Straßen. Dazu kommen schlechtere Sicht- und Fahrbahnverhältnisse im Herbst. Zumeist sollte man in der Morgen- und Abenddämmerung mit Wildwechsel rechnen.

Runter vom Gas, permanente Bremsbereitschaft

Besonders wichtig laut Arbö: Tempo reduzieren und vorausschauend sowie mit permanenter Bremsbereitschaft durch diese Gebiete fahren. Unbedingt ausreichend Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.

Sieht man das querende Wild noch rechtzeitig, mehrmals kurz die Hupe betätigen. Keinesfalls Dauerhupen oder mit dem Fernlicht blenden. „Dies irritiert das Wild und es kann passieren, dass es im Schock einfach mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt“, warnt Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich.

Die gefährlichsten Situationen entstehen durch unkontrollierte Ausweich- und Bremsmanöver, bei denen das Auto auf die Gegenfahrbahn gerät. Experten raten, im Zweifel eher einen abgebremsten Zusammenstoß mit dem Wild in Kauf zu nehmen, als hektisch zu reagieren.

Bei Unfall: Polizei verständigen

Kommt es trotzdem zu einer Kollision, muss wie bei jedem anderen Unfall reagiert werden, erinnert Harruk: „Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, bevor das Fahrzeug verlassen wird, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls erste Hilfe leisten.“

Die Polizei muss auf jeden Fall verständigt werden. Wer dies verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die Versicherung oder auch den Arbö-Sicherheits-Pass, der eine Wildschadenvergütung im In- und Ausland beinhaltet.

Auch wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte, muss die Polizei verständigt werden. „Diese kontaktiert dann den zuständigen Jagdaufseher, der sich mit seinem Jagdhund auf die Suche nach dem Tier macht, um es gegebenenfalls von seinem Leid zu erlösen.“

Verletztes Tier nicht berühren, Straftat Wilderei

Ein angefahrenes, verletztes Tier sollte auf keinen Fall berührt werden. Es könnte zubeißen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes oder verletztes Wild darf auch nicht mitgenommen werden, auch nicht zum Tierarzt. Ansonsten macht man sich der Wilderei strafbar, was mit Geld- oder Haftstrafen geahndet wird.

Besteht eine Kaskoversicherung für das Auto, muss die Versicherung über den Unfall informiert werden. Die für die Versicherung notwendige Bestätigung wird von der Polizei ausgestellt


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