Unter Auflagen: Lockerungen für Kinder und Jugendliche in Kraft
OÖ/NÖ. Sind es die kleinen Fußballer oder die Pfadfinder: Seit Montag, 15. März, sind Kinder- und Jugendsport sowie Jugendarbeit wieder erlaubt - allerdings mit strengen Auflagen und entsprechenden Corona-Konzepten. Auch Selbsthilfegruppen dürfen sich wieder treffen. Die 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung ist in Kraft getreten.
Die Novelle bringt - unter strengen Vorsichtsmaßnahmen - für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Bereich des Sports und in der Jugendarbeit Lockerungen. Weiters können sich Selbsthilfegruppen in ganz Österreich ab 15. März treffen. „Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag für das Wohlergehen der jungen Menschen in Österreich und für die psychische Gesundheit während der Pandemie“, heißt es vonseiten des Gesundheitsministeriums.
Sport darf etwa nur im Freien stattfinden, ohne Körperkontakt.
Die Regeln im Detail
Außerschulische Jugendarbeit bis 18 Jahre
- darf in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden. In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Covid-Test.
- die Gruppengröße beträgt maximal zehn Personen plus bis zu zwei Betreuungspersonen.
- ein Präventionskonzept ist nötig
- es gilt Registrierungspflicht
Sport bis 18 Jahre
- darf nur im Freien stattfinden. Ein Corona-Test für die Jugendlichen ist nicht nötig.
- die Gruppengröße beträgt maximal zehn Menschen plus bis zu zwei Trainer
- erlaubt ist Sport ohne Körperkontakt
- es braucht ein Präventionskonzept
- es gilt Registrierungspflicht
Treffen von Selbsthilfegruppen
- können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
- FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen
Arbeitsplatz: Präventionskonzept ab 1. April
Die Novelle enthält aber auch Nachschärfungen im beruflichen Bereich. Hier ist künftig für Betriebe ab 51 Mitarbeitern ein Präventionskonzept verpflichtend. In Kraft treten soll diese Regel ab 1. April, um die nötige Vorbereitungszeit zu gewährleisten.
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