OÖ/Ö. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet ab dem zweiten Quartal in ganz Österreich Ergotherapie auf Kassenkosten an. Insgesamt werden 203 Planstellen geschaffen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Außerdem entfällt künftig bei Therapien, die von Vertragsergotherapeuten durchgeführt werden, die Bewilligungspflicht. Gleichartige Regelungen in den Bereichen Physiotherapie und Logopädie sollen noch heuer ausverhandelt werden.
Österreichweit sind dafür 203 Planstellen vorgesehen. Mit 1. April 2021 hat die ÖGK bereits mit 201 Ergotherapeuten Vollzeit- und Teileinzelverträge abgeschlossen und damit 132 Planstellen besetzt. Bisher gab es in vier Bundesländern vertragliche Regelungen, mit der Erweiterung profitiert ganz Österreich vom Verhandlungsergebnis der ÖGK mit dem Bundesverband der Ergotherapeuten Österreichs.
„Ergotherapeutischen Behandlungen kommt in der Gesundheitsversorgung von heute eine wichtige Rolle zu. Sie mindern Leid und helfen nicht zuletzt, die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu steigern“, sagt Generaldirektor Bernhard Wurzer von der ÖGK.
Marion Hackl, Präsidentin von Ergotherapie Austria, des Bundesverbands der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs, zeigt sich von der Vereinbarung erfreut: „Das ist ein Meilenstein in der Geschichte der ergotherapeutischen Versorgung in Österreich, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. Der Berufsverband ist stolz auf diese neue Regelung im Sinne der vielen Patientinnen und Patienten, die Ergotherapie in Zukunft kostenfrei und niederschwellig in Anspruch nehmen können.“
Keine Kosten für Patienten
Ergotherapeutische Behandlungen bei Vertragsergotherapeuten sind kostenlos. Die Versicherten müssen lediglich ihre e-card vorweisen. Die Höhe des Tarifs, den die ÖGK pro Behandlungsstunde bezahlt, wird einheitlich mit 60 Euro vereinbart. Für Hausbesuche wird neben dem Kilometergeld 30 Euro als Extrapauschale bezahlt. Auch die Schienenversorgung wird zum Vorteil der Patienten vertraglich geregelt.
Verbesserungen auch bei Wahlergotherapeuten
Die Bewilligung für Therapien bei Vertragsergotherapeuten entfällt künftig ganz. Die neue Regelung bringt außerdem allen Versicherten Vorteile, die Leistungen bei Ergotherapeuten ohne Kassenvertrag in Anspruch nehmen. Die Versicherten erhalten in Zukunft pro Behandlungsstunde einheitlich 48 Euro von der ÖGK im Zuge der Kostenerstattung wieder retour.
Gute Arbeitsbedingungen
Die ÖGK kommt ihren neuen Vertragspartnern mit einem flexiblen Stellenmodell bei der Planung ihrer Work-Life-Balance entgegen und bietet ihnen gleichzeitig finanzielle Stabilität: Die Vollzeitstelle eines Vertragsergotherapeuten soll über das Jahr durchschnittlich 32 Behandlungsstunden pro Woche umfassen. Mit einem Teileinzelvertrag ist es möglich, auch Planstellen zu teilen und kürzer zu arbeiten. Monatliche Akontierungen sichern regelmäßige Einnahmen zur Bedeckung der Praxiskosten.
Der Vertrag beinhaltet zudem eine Anstellungsmöglichkeit ohne nach der Ausbildung erworbene zusätzliche Berufserfahrung und die Möglichkeit des Erwerbs der Berufserfahrung im Anstellungsverhältnis. Das sichert den Nachwuchs und im weiteren die Qualität der Versorgung in Österreich.
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