"Auto von Schnee und Eis zu befreien ist keine Fleißarbeit"
LINZ. Wer kennt es nicht: man ist spät dran, muss dringend los und das Auto ist voller Eis und Schnee. Wer denkt, ein Guckloch frei zu kratzen reicht, der irrt. Bis zu 5.000 Euro Strafe drohen. Die Eisstücke können gefährliche Geschosse werden.
Wer keinen unterdachten Abstellplatz für sein Auto besitzt, muss bei Minusgraden vor der Abfahrt ausreichend Zeit einplanen, um das Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien. Denn egal ob Auto, Lastwagen oder Anhänger: Das Fahrzeug muss vor Fahrtantritt komplett von Schnee und Eis befreit werden. Dabei handelt es sich um keine „Fleißarbeit“, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung und eine für die Verkehrssicherheit sehr wichtige Maßnahme.
Allgemein gilt: vor der Abfahrt muss ein Fahrzeug „betriebssicher“ sein. Dazu zählt im Winter eben auch, dass das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit ist, und eine komplette Rund-um-Sicht garantiert ist. Ein kleines „Guckloch“ auf der Windschutzscheibe freizukratzen ist nicht ausreichend! Nach dem Kraftfahrgesetz ist der Lenker zudem verpflichtet, dass die Nummerntafeln lesbar sind und sich Scheiben, Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer in einem funktionstüchtigen Zustand befinden. Ansonsten läuft er Gefahr, mit bis zu 5.000 Euro bestraft zu werden.
Eisstücke werden gefährliche Geschosse
Auf Autodächern und besonders auf Lkw- und Anhänger-Planen können sich bei Minusgraden Eisplatten bilden, die sich während der Fahrt lösen und auf die Straße oder den nachfahrenden Verkehrsteilnehmer krachen können. Diese fliegenden Eisstücke werden so zu gefährlichen Geschossen, die zu Sachschäden oder gar Verletzungen beim nachfolgenden Fahrzeug und Fahrzeuglenker führen können.
Auch mit Schneehaufen auf dem Dach darf nicht gefahren werden. Dazu ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel: „Wenn ich ein Fahrzeug in Betrieb nehme, habe ich generell die Verpflichtung, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Eine Schneehaube kann den nachfolgenden Verkehr gefährden, weshalb die Fahrt damit nicht erlaubt ist.“ Bei zuwiderhandeln können Polizisten die Weiterfahrt untersagen. Es droht außerdem eine saftige Strafe, erklärt Echsel.
Im Zweifelsfall sollten die Fahrzeuglenker gerade hinter Lastwägen ausreichend Sicherheitsabstand lassen, damit die Gefahr von herabfallenden Eisplatten oder sonstiger Sichtbehinderung minimiert wird.
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