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OÖ. Mit dem Ende der Maskenpflicht ab 1. Juni endet auch die telefonische Krankmeldung. Die Österreichische Gesundheitskasse will telemedizinisches Angebot ausbauen und hat einen Entwurf für digitale Krankmeldung vorgelegt.

 (Foto: zinkevych/stock.adobe.com)
(Foto: zinkevych/stock.adobe.com)

Mit dem Wegfall der Maskenpflicht läuft auch die telefonische Krankmeldung aus, die coronabedingt bis 31. Mai 2022 befristet war. Die Österreichische Gesundheitskasse hat die Möglichkeit zur telefonischen Krankmeldung mit Beginn der Pandemie zum Schutz der Patienten sowie der niedergelassenen Ärzte rasch ermöglicht und immer wieder verlängert. Abhängig war diese temporäre Maßnahme vom Infektionsgeschehen. Der deutliche Rückgang der Infektionszahlen erlaubt nun auch hier eine Rückkehr zur persönlichen ärztlichen Betreuung.

Gleichzeitig wurde diese Möglichkeit von Patienten und Ärzten sehr geschätzt; eine Lehre aus der Pandemie, Versicherten und Vertragspartnerinnen digitale Services anzubieten. Damit Versicherte von ihrem Recht auf ärztliche Diagnose und persönliche Behandlung Gebrauch machen können, hat die ÖGK der Österreichischen Ärztekammer einen Entwurf über telemedizinische Behandlung übermittelt, um künftig auch eine digitale Krankschreibung zu ermöglichen.


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