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Im Wahllokal: Selfies, Stimmzettel-Origami und mehr

Redaktion Linz, 14.10.2017 12:21

OÖ/LINZ. „Darf ich betrunken wählen gehen?“ - „Darf ich meinen Wahlzettel verzieren?“ - Rund um den Wahlsonntag gibt es viele Fragen. Tips hat die Antworten.

Auch bemalte Wahlzettel sind gültig, solange der  Wählerwille klar erkennbar ist.
Auch bemalte Wahlzettel sind gültig, solange der Wählerwille klar erkennbar ist.

Rund um die Wahl bewegen zahlreiche Fragen die Gemüter - „Wen wähle ich?“ ist darunter wahrscheinlich die wichtigste. Meistens ist diese Frage schon geklärt, wenn man die Wahlkabine betritt. Doch auch andere Dinge gilt es im Vorfeld zu beachten, um nicht versehentlich ungültig zu wählen.

„Darf ich betrunken wählen?“

Die klare Antwort darauf ist „Ja“. Egal ob der Rausch noch ein Überbleibsel vom Vorabend ist, oder beim Frühschoppen frisch angetrunken, man darf auch alkoholisiert wählen gehen. Voraussetzung ist jedoch, dass man sich zu benehmen weiß. Wer randaliert, wird unter Umständen von der Polizei abgeführt und kann dementsprechend seine Stimme nicht abgeben.

„Darf ich meinen Wahlzettel verzieren?“

Auch auf diese Frage lautet die Antwort „Ja“. Egal ob Blümchen, halbe Aufsätze oder Penisse, solange der Wählerwillen erkennbar ist, darf der Stimmzettel nach Belieben verziert werden.

Anders gesagt: Für einen gültigen Stimmzettel muss die Partei der eigenen Wahl, an der dafür vorgesehenen Stelle, standesgemäß angekreuzt oder anders klar gekennzeichnet sein. Ein Blümchen statt einem Kreuzerl könnte dementsprechend - wenn es zum Beispiel eines unter vielen ist -  trotzdem zu einem ungültigen Stimmzettel führen.

„Ist Stimmzettel-Origami erlaubt?“

Ja, die Stimmzettel dürfen beliebig gefaltet werden, solange der Zettel gut lesbar bleibt und ordnungsgemäß ins Wahlkuvert gesteckt wird. Wer also ein Papierboot im Wahlkuvert versenken will, der darf das auch tun.

„Darf ich in der Wahlkabine ein Selfie machen?“

In Österreich ist es nicht verboten, ein „Wahlkabinen-Selfie“ zu schießen - egal ob mit oder ohne ausgefülltem Stimmzettel. Wer seine Gesinnung der Öffentlichkeit nicht vorenthalten will, kann dieses Foto im Anschluss auch auf Facebook posten.

Was jedoch nicht erlaubt ist, ist ein Foto von anderen Personen und/oder ihrem Stimmzettel zu schießen bzw. dies zu veröffentlichen. Hier greift das Wahlgeheimnis, welches Wähler davor schützen soll, dass bekannt wird, wer die eigene Stimme erhalten hat. Dementsprechend darf man auch nur alleine in die Wahlkabine. Ausgenommen sind nur Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Wähler - und Hunde, solange sie Ordnung und Ruhe nicht stören.

Zusammengefasst:

Wer mit „Restfettn“ sein Kreuzerl setzen, seinen Wahlzettel mit Penissen verzieren, ein Papierboot basteln und das Gesamtkunstwerk in einem Selfie festhalten will, dem steht es durchaus frei dies zu tun.

Braucht man in der Wahlkabine zu lange, könnte es jedoch passieren, das man aufgefordert wird, diese für die nächsten noch Wartenden freizumachen.


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