Wohnbeihilfe: Streit um Vergabe
LINZ/OÖ. Eine umstrittene Vorgehensweise bei der Vergabe der Wohnbeihilfe beschäftigt derzeit die Juristen der Mietervereinigung Oberösterreich.

Zirka 4.000 Mitglieder zählt die Mietervereinigung in OÖ. Die Beratungen reichen von Abrechnungs-Überprüfungen bis Kautions-Rückzahlungen. Rund 155.000 Euro wurden so 2018 bereits erstritten. Seit Anfang des Jahres gibt es vermehrt Beschwerden, die die Wohnbeihilfe betreffen.
Denn seit heuer verlangt die Wohnbeihilfestelle bei der Beantragung die Vorlage eines schriftlichen Mietvertrages. Jene, die keinen schriftlichen Mietvertrag haben, erhalten nun trotz Erfüllen der Einkommensgrenzen keine Beihilfe mehr.
Kritisiert wird das von der Mietervereinigung deswegen, weil es für einen gültigen Mietvertrag weder laut Mietrecht noch laut ABGB überhaupt einen schriftlichen Vertrag braucht. Laut Gesetz sei etwa auch ein mündlicher Vertrag erlaubt. „Für mich ist das klar ein Zeichen für den politisch motivierten Versuch, den Kreis der Wohnbeihilfeempfänger möglichst klein zu halten“, sagt Landesvorsitzender Peter Binder. Er kritisiert ebenfalls die sieben Euro-Mietpreisgrenze, die speziell auch Linzer Mieter trifft.
Schutz vor Missbrauch
Von Seiten des Wohnbaureferenten und Landeshauptmann-Stellvertreters Manfred Haimbuchner heißt es indes, dass die Kontrollmechanismen der Abteilung Wohnbauförderung ein effektives Mittel seien, um einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern zu garantieren, aber auch um jenen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie wirklich brauchen und Missbrauch zu verhindern.
Haimbuchners Argumentation lässt Binder aber nicht gelten: Die Miethöhe ließe sich beispielsweise auch durch den Kontoauszug oder durch eine Bestätigung des Vermieters nachweisen. „Und insbesondere bei Personen, die bereits teils jahrelang Wohnbeihilfe beziehen, ist diese ablehnende Vorgehensweise nicht nachvollziehbar.“


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