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OÖ/LINZ. Heftige Kritik kommt nun auch aus der Landeshauptstadt Linz am Entwurf des neuen Standortentwicklungsgesetzes.

Großprojekte, wie der Westring, sollen künftig schneller genehmigt werden. Foto: VoWe
Großprojekte, wie der Westring, sollen künftig schneller genehmigt werden. Foto: VoWe

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Infrastruktur-Großprojekte, denen ein besonderes öffentliches Interesse bestätigt wurde, automatisch genehmigt werden, sollte die UVP-Behörde nicht innerhalb von 18 Monaten eine Entscheidung fällen – auch unabhängig davon, ob der Antragsteller alle notwendigen Unterlagen eingereicht hat oder nicht. Das Gesetz soll mit 1. Jänner des kommenden Jahres in Kraft treten.

„Verhindert mutwillige Verschleppung“

„Das verhindert, dass wichtige Großprojekte wie der Westring weiter mutwillig verschleppt werden und dem Steuerzahler Geld kosten“, zeigt sich OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer erfreut und ist überzeugt: „Umweltschutzanliegen und Parteieninteressen sind selbstverständlich zu wahren. Aber wir brauchen einen vernünftigen Ausgleich zwischen Rechtsstaatlichkeit, Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung. Dieser Ausgleich wird durch das neue Gesetz geschaffen.“

Rechtssicherheit bedroht

„Dass künftig große Bauvorhaben nach Ablauf einer Verfahrensfrist von zwölf Monaten automatisch als genehmigt gelten sollen, ohne den Ausgang der UVP abzuwarten, kommt einer Aushöhlung des Rechtsstaates gleich“, zeigt sich die Linzer Umweltstadträtin Eva Schobesberger (Grüne) hingegen empört. „Das Gesetz ist per se grundrechtswidrig, europarechtswidrig und umweltfeindlich“, kritisiert auch Erika Wagner, Vorständin des Instituts für Umweltrecht an der JKU. „Der Entwurf will beschleunigen, aber um den Preis der Rechtssicherheit. Das wird nach hinten losgehen.“ Denn: Aufgrund des Rechtschutzdefizits im vorliegenden Gesetzesentwurf kann jeder Bürger im Zivilrechtsweg Untersagung begehren.

Warnung: „Standort würde leiden“

„Der Standort OÖ würde leiden“, ist Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne) überzeugt. „Ich will auch schnellere Verfahren und ich will Rechtssicherheit. Ich will Diskussion.“ So sei speziell die derzeitige Verfahrensdauer von rund 81 Monaten im Straßenbau viel zu lange. Anschober und Wagner sprechen sich beide dafür aus, die Strategische Umweltprüfung, in der Planungsphase eines Projektes, und ein vorgeschaltetes Clearingmodell besser zu nutzen. Dies hätte das Potential, die Verfahrensdauer maßgeblich zu senken.

Neuer Entwurf gefordert

Den Gesetzesentwurf selbst bezeichnet die Expertin als „unsanierbar“. Abänderungen, wie sie jetzt im Raum stehen würden wenig Sinn machen. Wolle man ein Gesetzt welches nicht grundrechtswidrig und europarechtswidrig sei, so müsse man einen komplett neuen Entwurf vorlegen. „Das Gegenteil von 'gut' ist 'gut gemeint'“, bedauert die Juristin.


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