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OÖ/LINZ. Eine heftige Diskussion ist um die Vergabe der Wohnbeihilfe an Gastarbeiter und Flüchtlinge entbrannt.

Um die Wohnbeihilfe für lange in Österreich lebende Gastarbeiter wird gestritten.Foto: PhotographyByMK/Shutterstock.com

In den 1970er Jahren kam Frau S. als Gastarbeiterin von Serbien nach Österreich. Hier arbeitete die heute 82-Jährige 24 Jahre als Reinigungskraft. Seit ihrem Schlaganfall 2018 hat sie Pflegestufe 1. „Ihre Sprache ist eingeschränkt“, berichtet Magdalena Danner, stellvertretende Geschäftsführerin des Vereins migrare. In ihrer Muttersprache Serbisch tut sich Frau S. seither schwer, sich auszudrücken. „Das Deutsch was sie hatte, ist nicht mehr da.“ Doch um die Wohnbeihilfe zu erhalten, müsste Frau S. einen schriftlichen Deutsch-Test über das Niveau A2 absolvieren.

Herr Y. wohnt seit 1998 in Österreich und arbeitet seit 1999 als Bauarbeiter. Seine Arbeitszeiten als Estrichleger - ein Beruf, bei dem der 38-jährige viel auf Montage ist - machen den Besuch eines Deutschkurses unmöglich.

Ähnliche Fälle gibt es viele. Bei 150 Fällen habe man mit der Detail-Dokumentierung aufgehört, so Danner. Zu groß sei der Arbeitsaufwand und für migrare nicht mehr bewältigbar. „Wir fordern eine Gleichbehandlung von langfristig in Österreich lebenden Drittstaatenangehörigen und Geflüchteten mit österreichischen Staatsbürgern“, ist sich Danner mit Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) einig.

Kritik an aktueller Gesetzteslage durch Volksanwaltschaft

Unterstützt wird diese Forderung von einem kritischen Bericht der Volksanwaltschaft samt Missstandsfeststellung. Die Volksanwaltschaft sieht die Verletzung von Menschenrechten und empfiehlt eine gesetzliche „unionsrechtlich unbedenkliche“ Neuregelung. Die Feststellung bezieht sich auf den Verlust der Wohnbeihilfe aufgrund fehlender Erwerbszeitenund mangelndem Nachweis von Deutschprüfungenvon seit langem rechtmäßig inÖsterreich lebenden Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung diskriminiert werden. Zudem kritisiert die Volksanwaltschaft die restriktive Handhabung der Härteklausel, die es für den Nachweis der Deutschkenntnisse gibt.

Gerichtsurteile sehen Diskriminierung

Auch mehrere Urteile des Landesgerichtshofes bestätigen, dass die derzeitige Rechtslage dem Antidiskriminierungsgesetz widerspreche: Insgesamt sieben Verurteilungen in vier Verfahren gab es bereits gegen das Land OÖ nach alter Rechtslage (vor Novelle 1.1.2018) in beiden Instanzen. „Diese Urteile bestätigen unsere Rechtsansicht auf Punkt und Beistrich“, so Anschober und Danner.

Nach der neuen Rechtslage sind derzeit 16 Verfahren anhängig.

Unverständnis von Seiten der ÖVP

„Gegen den Hausverstand““Es ist eine Entscheidung gegen den Hausverstand. Der Hausverstand sagt, dass jene, die bei uns ihren Lebensmittelpunkt haben wollen, auch entsprechend die deutsche Sprache können und auch nachweisen müssen“, so OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer zu den Urteilen.

SPÖ-Kritik: „Zuerst schuften lassen, dann bestrafen“

Dieser Aussage folgt sofort heftiger Protest, nicht nur von den Grünen: „Im Gegensatz zu Wolfgang Hattmannsdorfer sehe ich das Urteil als Inbegriff von Hausverstand“, so SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg Brockmeyer. „Zuerst lässt man die Leute schwer schuften und dann bestraft man sie im Alter, weil sie zu wenig Deutsch können? Das ist purer Zynismus. Immerhin haben die Gastarbeiter zeit ihres Lebens körperliche Arbeit geleistet, bei der nur wenig sprachliche Kenntnisse erforderlich sind.“


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