Lehre: Ausbildung an Realitäten anpassen
OÖ. „Die Lehrausbildung an gesellschaftliche Realitäten und betriebliche Praxis anpassen“, fordert Martin Greiner, Innungsmeister Bauhilfsgewerbe, im Gespräch mit Spartenobmann Michael Pecherstorfer.

Was Greiner meint, ist die Tatsache, dass Lehrlinge in der Theorie ihren Beruf ausführlich kennenlernen, ihn aber in der Praxis – meist aus Arbeitnehmerschutzgründen – oft nur teilweise ausüben dürfen. „Hier sollte im Sinne der Ausbildungsbetriebe, vor allem aber im Sinne unserer künftigen Fachkräfte mehr Eigenverantwortung, mehr Praxisnähe einkehren“, so Greiner.
Praxisferne Schutzbestimmungen
Viele Arbeiten mit Maschinen (Ausbildung am Gerät) oder auf Baustellen bleiben Jugendlichen unter 16 Jahren verwehrt und sind danach auch nur unter Aufsicht erlaubt. Diese praxisfernen Schutzbestimmungen an die gesellschaftliche Realität – mit 16 ist man mündig, darf wählen, Führerschein machen, ohne Zeitlimit ausgehen – anzupassen, ist für Greiner „höchst an der Zeit“.
Dem pflichtet Michael Pecherstorfer, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, bei und verweist auf einen weiteren Aspekt: „Hier eine praxisgerechte Anpassung vorzunehmen, schafft auch notwendige Rechtssicherheit für die Ausbildungsbetriebe.“ Zudem macht es den Lehrberuf für den Jugendlichen interessanter. „Je früher man seinen Lehrberuf mit allen Facetten praktisch ausüben kann, umso enger wird die Bindung.“
Pflicht Unternehmerprüfung
„Bildung ist ein Garant für Qualität“, sagt Greiner zum Thema Gewerbezugang. Es kommt häufig vor, dass so mancher ohne jedes betriebswirtschaftlich-kalkulatorische Wissen selbständig werden will. Häufige Konsequenz ist die rasche Zahlungsunfähigkeit. Pecherstorfer und Greiner plädieren deshalb für eine verpflichtende Unternehmerprüfung: „Das soll keine Schikane sein, sondern ein Qualitätsmerkmal für Konsumenten wie Branchenkollegen. Vor allem aber schützt kaufmännisches Wissen den Unternehmer selbst und gibt Sicherheit am Markt.“


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