Kollegialorgane: Sonderbestimmung für Handlungsfähigkeit wird verlängert
OÖ. Damit Kollegialorgane wie Stadtsenate, Gemeinderäte und ihre Ausschüsse trotz akuter werdender Corona-Situation handlungsfähig bleiben und eine unnötige Gefährdung der Teilnehmer zu verhindern, werden wieder Sonderbestimmungen angewendet.

Jene organisationsrechtlichen Regelungen werden wieder angewendet, die bereits im Frühjahr 2020 durch das Oö. Covid-19-Gesetz befristet eingeführt wurden.
Erleichterungen gibt es durch folgende wesentliche Punkte:
- Entfall der Verpflichtung, nicht unbedingt notwendige Sitzungen abzuhalten
- Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen
- Ermöglichung von Videokonferenzen
„Es ist wichtig, dass das Gemeindeleben am Laufen bleibt. Mit dem Begleitgesetz stellen wir sowohl die Handlungs- als auch die Entscheidungsfähigkeit der Organe vor Ort sicher“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.
Die Geltungsdauer dieser Sonderbestimmungen wird vorerst mit 31. Juli 2021 befristet.


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