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Einigung beim Homeoffice – so sehen die künftigen Regelungen aus

Karin Seyringer, 27.01.2021 13:17

WIEN/OÖ/NÖ. Nach längeren Verhandlungen wurde beim Homeoffice nun eine Einigung zwischen Bund und Sozialpartnern erzielt, wie künftig die Regelungen aussehen werden. Im Pressefoyer nach dem heutigen Ministerrat wurden die Details vorgestellt. Homeoffice bleibt Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, rechtliche Grundlagen zu Versicherung oder auch zu den Arbeitsmitteln werden geschaffen.

Arbeitsminister Martin Kocher, Finanzminister Gernot Blümel und Sozialminister Rudolf Anschober beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am 27. Jänner 2021. (Foto: BKA/Andy Wenzel)
Arbeitsminister Martin Kocher, Finanzminister Gernot Blümel und Sozialminister Rudolf Anschober beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am 27. Jänner 2021. (Foto: BKA/Andy Wenzel)

„Corona hat auch in der Arbeitswelt einiges verändert. Eines, das erhalten bleiben wird, ist der Wunsch, und die Möglichkeit, auch zu Hause zu arbeiten. Wir haben Studien die uns zeigen, dass ca. 40 Prozent aller unselbstständig Beschäftigen zumindest teilweise während der Pandemie im Homeoffice gearbeitet haben. Jeder kennt mittlerweile die Vor- und die Nachteile und wir wissen, wir brauchen eine Regelung für die Zeit nach der Pandemie“, so Arbeitsminister Martin Kocher nach dem Ministerrat.

Zu diesen Regelungen wurde nun eine Einigung mit den Beteiligten, darunter die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung sowie Finanzministerium und Gesundheitsressort erzielt. Die Grundlage für diese Einigung habe bereits seine Vorgängerin Christine Aschbacher geschaffen, hält Kocher fest.

Homeoffice bleibt freiwillig, Klarstellung zu rechtlichen Fragen

Vereinbart wurden, dass das Homeoffice weiterhin freiwillig bleibt und eine Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, „es gibt also die Möglichkeit auf Betriebsvereinbarungs- oder persönlicher Ebene klare Vereinbarungen zu treffen“, so Kocher.

Bei den arbeitsrechtlichen Regelungen wird klargestellt, dass zum Beispiel Arbeitsinspektorate keinen Zutritt in private Wohnungen haben. Zudem wird die Arbeitszeit im Homeoffice nicht anders berechnet als im Büro.

Bei Arbeitsunfällen sind die Arbeitnehmer auch im Homeoffice versichert, „es ist verbindlich paktiert, dass es beim Schutz im Homeoffice eine Gleichstellung gibt“, so Gesundheitsminister Rudi Anschober.

Arbeitsmittel vom Dienstgeber, steuerliche Entlastung

Die Dienstgeber stellen künftig digitale Arbeitsmittel inklusive Datenverbindungen zur Verfügung. Ist das nicht möglich, gibt es eine angemessene Abgeltung. Finanzminister Gernot Blümel: „Zahlungen der Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Homeoffice werden bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein, die Arbeitnehmer können über die Arbeitnehmerveranlagung ebenfalls bis zu 300 Euro als Werbungskosten pro Jahr absetzen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, falls der Arbeitgeber sich nicht dazu entschließt, die finanzielle Vergütung von 300 Euro auszuschöpfen, dass auch diese zusätzlich als Pauschale bei den Werbungskosten gelten gemacht werden kann.“

Blümel rechnet je nach Nutzung der Möglichkeiten mit steuerlichen Mindereinnahmen von bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr.

Kocher sieht in im Homeoffice-Paket Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, „ich glaube wir schaffen relativ viel Flexibilität, um auf Betriebsebene ganz spezifisch je nach Branche und Erfordernis Homeoffice auszugestalten.“

Evaluierung in zwei Jahren

Jetzt soll „möglichst rasch“ die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, das Gesetz werde ebenfalls mit den Sozialpartnern ausgearbeitet, so Kocher. Die Regelungen werden bis 2023 befristet, dann soll evaluiert werden, um „Treffsicherheit und Attraktivität“ zu gewährleisten.

Nicht nur Rechtssicherheit nach der Pandemie solle auch geschaffen werden, sondern „während der Pandemie auch Anreiz, möglichst Kontakte zu reduzieren, ohne Nachteil für die Betroffen“, so Blümel. Anschober: „Mehr Homeoffice bedeutet weniger Bewegung, weiger Ansteckungsrisiko und damit weniger Infektionen –das  ist wesentlicher Beitrag.“

Sozialpartner zufrieden mit Einigung

Der Gewerkschaftsbund, die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft GPA zeigen sich zufrieden mit der Einigung. „Mit der Abschreibung von im Homeoffice entstandenen Kosten für Anschaffungen bis zu 300 Euro jährlich und mit der Steuerfreiheit für Zuschüsse vom Arbeitgeber bis 300 Euro jährlich ist dafür gesorgt, dass Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich bekommen. Die neuen Regeln stellen klar, dass digitale Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und auch WLAN vom Arbeitgeber bereitgestellt werden oder ein Kostenersatz gezahlt werden muss“, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

„Unsere wichtigen Anliegen werden in der Einigung mit der Regierung aufgegriffen. Auch beim wichtigen Thema Unfallversicherung wurde eine Regelung im Dauerrecht geschaffen. Das betrifft auch Wegunfälle vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, einer Interessenvertretung oder wenn man die Kinder in den Kindergarten bringt. Damit wurde zusätzliche Sicherheit geschaffen“, ergänzt Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl.

Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, betont: „Die Nutzung von Homeoffice muss schriftlich vereinbart werden, was die Rahmenbedingungen klarer und transparenter macht. Zentraler Punkt der Einigung ist die Freiwilligkeit. Niemand kann gezwungen werden, im Homeoffice zu arbeiten. Ein Rücktrittsrecht bei wichtigen Gründen ist fixiert.“


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