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Haberlander: "Erlass des Bundes verkompliziert und verlangsamt Contact Tracing"

Karin Seyringer, 08.03.2021 17:17

OÖ/WIEN. Das Gesundheitsministerium hat neue Vorgaben im Bereich Kontaktpersonenmanagement veröffentlicht. So soll die Quarantäne bei Fällen mit Mutationsverdacht von zehn auf 14 Tage ausgeweitet werden, bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung von Kontaktpersonen der Kategorie eins und zwei soll von 48 auf 96 Stunden vor Erkrankungsbeginn erweitert werden. Oberösterreichs zuständige LH-Stellvertreterin Christine Haberlander übt Kritik.

LH-Stellvertreterin Christine Haberlander (Foto: Volker Weihbold)
LH-Stellvertreterin Christine Haberlander (Foto: Volker Weihbold)

Der Erlass sieht demnach vor, dass bei einem positiven Covid-Fall, bei dem es sich um keine Mutation handelt, Kontaktpersonen der Kategorie 1 – also jene, die länger als 15 Minuten Kontakt mit der positiv getesteten Person in einer Entfernung von weniger als zwei Metern hatten – für zehn Tage ab dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person abzusondern sind. Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind nur zu informieren, aber nicht abzusondern.

Bei Mutationsverdacht hingegen sind Personen der Kategorie 1 14 Tage ab dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person abzusondern und zusätzlich ab dem fünften Tag zu testen. Eine Beendigung der Quarantäne ist frühestens ab dem zehnten Tag mit einem negativen Testergebnis möglich. Die Kontaktpersonennachverfolgung muss insgesamt für die zurückliegenden 96 Stunden – also vier Tage – gemacht werden.

Kontaktpersonen-Management aufwendiger

Dadurch werde das Kontaktpersonen-Management deutlich aufwendiger. „Ein Mutationsverdacht wird erst nach einer zweiten PCR-Testung bekannt, somit ist zu diesem Zeitpunkt dann ein weiteres Kontaktpersonen-Management nötig. Dies stellt eine enorme Mehrbelastung für die Mitarbeiter der Behörden dar, da aktuell rund 50 Prozent aller Fälle auch einen Mutationsverdacht aufweisen“, so LH-Stellvertreterin Christine Haberlander.

„Bundesweit einheitliche Regelung nötig“

Das Land Oberösterreich werde diese Vorgaben des Bundes konsequent umsetzen. Haberlander: „Ich gebe jedoch zu bedenken, dass nur aufgrund eines Verdachtsfalls stärkere freiheitsbeschränkende Maßnahmen gesetzt werden als bei einem 'normalen' Coronafall. Diese Unterscheidung bedeutet einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, weil unterschiedliche Bescheide zur Absonderung ausgestellt werden müssen. Daher ist eine bundesweit einheitliche Regelung notwendig. Weder das Corona-Virus, noch die unterschiedlichen Mutationen des Virus machen vor Landesgrenzen halt. Umso wichtiger ist eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise, wie die Quarantänezeiten sowie das Kontaktpersonenmanagement aussehen. Dies entlastet nicht nur die Behörden bei der Arbeit, sondern gibt Klarheit, wie Österreich geschlossen gegen Virus-Mutationen vorgeht.“


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