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OÖ/LINZ. Mit dem OÖ. Campingrechtsänderungsgesetzes 2021 wird das bestehende OÖ. Campingplatz-Gesetz aus dem Jahr 1967 gestrichen. Im Landtag ist der Beschluss gefallen, das neue OÖ. Campingrecht kann damit voraussichtlich schon mit 1. Juli in Kraft treten.

 (Foto: Anna Om/Shutterstock.com)
(Foto: Anna Om/Shutterstock.com)

„Immerhin jede elfte Nächtigung in Oberösterreich fand im vergangenen Jahr auf einem Campingplatz statt. Auch im von Corona geprägten Tourismusjahr 2020 verzeichneten Oberösterreichs Campingplätze insgesamt fast 336.000 Nächtigungen. Der Trend zu Erholung und Urlaub in der Natur verstärkt den Campingboom weiter – und Oberösterreich schafft mit einem neuen Campingrecht den zeitgemäßen rechtlichen Rahmen dafür. Zugleich vollziehen wir damit eine Entrümpelung bei den Landesgesetzen und wir verhindern auch Wildwuchs beim Campieren“, so Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner anlässlich des Beschlusses des OÖ. Campingrechtsänderungsgesetzes am Donnerstag im OÖ. Landtag. „Mit dem nunmehrigen Landtagsbeschluss können die neuen Regelungen für das Campieren in Oberösterreich voraussichtlich schon mit 1. Juli in Kraft treten.“

Handhabe für Gemeinden gegen Wildwuchs beim Camping

Die weiterhin notwendigen gesetzlichen Bestimmungen werden im OÖ. Tourismusgesetz verankert. „Mit der Novellierung werden auch neue Entwicklungen im Tourismus ermöglicht, wie Mini-Häuser oder Schlaffässer. Zugleich bekommen die Gemeinden in Oberösterreich auch eine Handhabe gegen den Wildwuchs beim Camping, vom 'wilden Campieren' an den Seen bis hin zu illegalen Bettler-Lagern oder Übernachtungen von Bettler-Gruppen in Pkws im städtischen Bereich“, erklärt Achleitner weiter.

Konkret dürfen künftig auch moderne Formen des Campens, wie mobile Bauwerke, etwa Mini-Häuser (Tiny Houses) oder Schlaffässer, auf Campingplätzen aufgestellt werden. Allerdings wird das auf maximal 20 Prozent der Standplätze eines Campingplatzes beschränkt, insgesamt auf maximal 15 Standplätzen. Und die Gemeinde kann mittels Widmung auch festlegen, auf welchen Standplätzen dies zulässig sein soll. „Weiters können die Gemeinden in Zukunft auch gegen Wild-Campieren mit all den negativen Begleiterscheinungen vorgehen: Die Gemeinden werden ermächtigt, per Verordnung für ihr Gemeindegebiet oder Teile davon auch ein Verbot des Campierens festzulegen“, so der Landesrat.

 Erleichterungen beim Kurzzeit-Camping

Ebenso gibt es Erleichterungen, etwa für die Einrichtung von Kurzzeit-Campingplätzen für Besucher von Festivals und ähnlichen Veranstaltungen, für maximal zehn Tage pro Jahr. Auch die vorübergehende Schaffung von Jugendzeltlager oder Kleinstcampingplätzen mit maximal 300 Quadratmetern oder auch Plätzen, die nur von Wohnmobilen benützt werden dürfen, wird erleichtert. Hier gibt es eine Ausnahme von der bestehenden Bewilligungspflicht. Jedoch mit entsprechenden Einschränkungen: Alle diese Camping-Sonderformen dürfen nicht als Dauercamping-Einrichtung verwendet werden.

Die bestehenden Campingplatz-Bewilligungen bleiben aufrecht. Falls ein Campingplatz-Betreiber auf seinem Platz jedoch auch Schlafhäuser oder Mini-Häuser aufstellen will, dann kann er um eine neue Bewilligung gemäß der künftigen Bestimmungen ansuchen.

„Oberösterreich ist als Naturjuwel ein begehrtes Reiseziel für Camper. Die neuen Regelungen ermöglichen zeitgemäße Urlaube und schaffen gleichzeitig Rechtssicherheit für Betreiber“, ist auch OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel überzeugt.

Debatte zu Tourismusbericht

„Corona hat insbesondere die Tourismusbranche in Oberösterreich vor große Herausforderungen gestellt. Der OÖ. Tourismusbericht 2020 zeigt, wie damit in unserem Bundesland umgegangen worden ist: Mit Unterstützung für die Betriebe und ihre Mitarbeiter und zugleich mit einem Blick nach vorne“, betont Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner anlässlich der Landtagsdebatte über den OÖ. Tourismusbericht 2020. „Neben den Hilfen der Bundesregierung gab es auch gezielte Unterstützungsmaßnahmen für den Tourismus im 'Oberösterreich-Paket' des Landes: Etwa durch den Entfall des Tourismusbeitrages für 29.000 Betriebe in OÖ und den Ersatz dieser Mittel für die Tourismusverbände durch das Land OÖ.“ 

 


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