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OBERÖSTERREICH. In Österreich ist jede Person verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern es für sie körperlich und geistig zumutbar ist.

Foto: Tom Mesic
Foto: Tom Mesic

„Wenn der Ernstfall eintritt und Sie Zeugin oder Zeuge eines Unfalles, verunglückter oder akut schwer erkrankter Personen werden, ist das Wichtigste, Hilfe zu leisten und die Einsatzkräfte zu alarmieren. Durch eine gut funktionierende Rettungskette sind die Heilungschancen im Spital – wie in unserem AUVA-Unfallkrankenhaus in Linz mit Spezialisten in der Chirurgie, Intensivmedizin und Pflege – deutlich erhöht. Deshalb unterstützen wir als AUVA die Hilfsorganisationen bei der Aus- und Weiterbildung von betrieblichen Ersthelfern. Wer seine Kenntnisse regelmäßig auffrischt, kann im Ernstfall bestmöglich helfen und baut dadurch auch Ängste vor solchen Notfallsituationen ab“, berichtet Erhard Prugger, Vorsitzender der AUVA Landesstelle Linz.

Unfallstelle immer absichern 

Bei der Ersten Hilfe hat Eigenschutz oberste Priorität. Um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen, ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern. Nur wenn unmittelbar weitere Gefahr droht und diese nicht anders abwendbar ist, kann es notwendig sein, verletzte Personen aus der Gefahrenzone zu bringen, bis Feuerwehr und Polizei zur Unterstützung eintreffen.

Zuerst zu den Verletzten, dann Notruf wählen 

Bevor man mit der Notrufzentrale telefoniert, sollte man sich einen schnellen Überblick über die Situation (gibt es eventuell weitere Gefahren) sowie über die Anzahl und den Gesundheitszustand der verletzten Personen verschaffen. Dazu gehört die Verletzten anzusprechen, das Bewusstsein und die Atmung zu kontrollieren. Wenn die Person keine Atmung hat, ist unverzüglich mit der Wiederbelebung zu beginnen. Wenn die Person atmet, sollte sie in die stabile Seitenlage gebracht werden, sofern nicht die Art der Verletzungen eine andere Lagerung notwendig macht.

Die Mitarbeiter der Notrufzentrale werden die Anrufer anleiten, auch deshalb ist eine schnellstmögliche Alarmierung dringend zu empfehlen.

Wissenswerte Basismaßnahmen zur Schockbekämpfung

  1.  Arbeitskollegen bzw. zufällig anwesende Personen zur Ersten Hilfe einteilen: jemand sichert ab, jemand spricht den/die   Verunglückte/n an, jemand alarmiert die Einsatzkräfte
  2.  In der Nähe der verunglückten Person bleiben und die Rettungskräfte einweisen.
  3.  Bei Verletzungen die Blutung zum Beispiel durch Druck auf die Wunde stillen.
  4.  Für eine ruhige Atmung von Verletzten durch entsprechende Lagerung sorgen, enge Kleidung lockern, die Verletzten durch   ein unaufgeregtes Gespräch beruhigen.
  5.  Verletzten oder Erkrankten wird schnell kalt, darum sollen diese mit Decken oder zusätzlicher Kleidung warmgehalten   werden. Am besten eignet sich die Rettungsdecke aus dem Verbandkasten.

AUVA-Service

  • Vielfältige Präventionsangebote
  • Schnelle Rechtsauskünfte, Beratung und Unterstützung nach einem Arbeitsunfall
  • Schutz vor Schadensersatzforderungen für Arbeitgeber
  • Spitzenbehandlung in eigenen UKH und Reha-Zentren
  • Angebote zur beruflichen Rehabilitation und Umschulung
  • Leistung von finanziellen Entschädigungen

Informationen und Beratung:

AUVA-Landesstelle Linz

Tel. 05/9393-32701

LUV@auva.at

www.auva.at


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